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Gesundheits-News vom 13. Januar 2023

Ab 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch - Aus der AU wird endgültig die eAU



Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch für Arbeitgeber verpflichtend. Bereits seit 2021 übermitteln Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Auskunft der AOK Baden-Württemberg elektronisch an die Krankenkassen. Auch Krankenhäuser liefern bereits im Rahmen des eAU-Verfahrens die stationären Aufenthaltszeiten an die Krankenkassen.

Seit Anfang 2022 können schließlich auch Arbeitgeber an dem Verfahren teilnehmen, um die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeitenden anzufordern. Was bisher freiwillig geschieht ist nach einem zwischenzeitlichen Aufschub verpflichtend: Seit dem 1. Januar 2023 ist die flächendeckende Einführung vorgeschrieben.

Wie funktioniert die eAU und was bedeutet die Verpflichtung für Arbeitgeber? Wenn der Arzt eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer krankschreibt, übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse. Damit müssen die Erkrankten/Arbeitsunfähigen keine AU-Bescheinigung mehr bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Die Arbeitgeber wiederum sind seit 1. Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitszeiten ihrer erkrankten Mitarbeitenden elektronisch bei deren Krankenkassen abzurufen beziehungsweise anzufordern. Die Krankenkassen stellen die Arbeitsunfähigkeitsdaten über den Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Die Personalverantwortlichen auf Arbeitgeberseite sollten mindestens einmal wöchentlich die Daten abrufen beziehungsweise den Arbeitsschritt im Organisationsablauf entsprechend automatisieren.

Und wenn die Technik versagt oder noch nicht installiert ist?

Da noch nicht alle Arztpraxen über die entsprechenden technischen Voraussetzungen für das Verfahren verfügen, nutzen einige Praxen weiterhin die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Wenn die Übermittlung aus technischen Gründen, etwa aufgrund einer Störung, nicht sichergestellt ist, wird der Arzt/die Ärztin die Betroffenen informieren. Sie erhalten dann auch in diesem seltenen Fall einen Papierbeleg, um diesen bei ihrer Krankenversicherung einzureichen. Die Krankmeldung kann dann beispielsweise auch bei der AOK Baden-Württemberg auf digitalem Weg eingereicht werden. So wird die zeitliche Verzögerung und der Verlust von Unterlagen auf dem Postweg vermieden und es entstehen keine Portogebühren.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 13.01.2023

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