Startseite  
   

27.04.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Wirtschafts-News vom 11. Oktober 2023

Thema heute: Mit der richtigen Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung deutlich sparen



Verbraucher können durch Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung im Schnitt fast ein Drittel ihres Gesamtbeitrags sparen. Das ergab eine Studie des Geldratgebers Finanztip zur Kfz-Wechselsaison. Für die meisten Fahrzeughalter endet das Versicherungsjahr in der Kfz-Versicherung zum 31. Dezember mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.


Daher finden die meisten Wechsel zwischen den Versicherungen im Herbst statt. Und Verbraucher können mit einem solchen Vertragswechsel viel Geld sparen. Dafür sollten sie auf wichtige Punkte im Vertrag, wie die Selbstbeteiligung in der Teilkasko, achten. „Eine sinnvolle Selbstbeteiligung in der Teilkasko-Versicherung beträgt 150 oder 300 Euro” sagt Kathrin Gotthold, Kfz-Versicherungsexpertin bei Finanztip. Das decke kleinere Schäden ab. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro führte bei den von Finanztip untersuchten Tarifen zu einer durchschnittlichen Reduzierung des Gesamtbeitrags von 21 Prozent. Für eine Selbstbeteiligung von 300 Euro zeigte die Finanztip-Studie eine Ersparnis von im Schnitt 28 Prozent des Gesamtbeitrags.

Ein wenig mehr Eigenrisiko bringt große Ersparnis


Für den Versicherer folge aus der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung der Vorteil, dass er das Risiko für kleinere Schäden abgibt. „Der Versicherer spart doppelt, die Reparaturkosten für die kleinen Schäden und die Verwaltungskosten, wenn das Unternehmen den ganzen Apparat nicht in Gang setzen muss”, sagt Gotthold. Von dieser Ersparnis profitierten dann auch die Kunden. Das bedeute für die Verbraucher aber auch, dass sie das meist überschaubare Risiko für Bagatellschäden selbst tragen würden, ergänzt Gotthold: „Vorsichtig fahren ist dann doppelt sinnvoll, denn wer häufig in kleinere Unfälle verwickelt ist, wird von der Ersparnis beim Gesamtbeitrag nichts haben.”

Selbstbeteiligung nur in Teil- und Vollkasko möglich

Die Selbstbeteiligung – im Versicherungsdeutsch auch Selbstbehalt genannt – regelt ob und bis zu welcher Höhe der Versicherte bei einem Schaden am Auto in die eigene Tasche greifen muss. In der Kfz-Versicherung wird dieser Anteil in der Regel in absoluter Höhe und nicht als Prozentsatz festgelegt. Die Versicherung übernimmt dann nur die Summen, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen. Eine Selbstbeteiligung gibt es bei der Kfz-Versicherung nur in Voll- und Teilkasko. Diese sind freiwillig und bieten sich vor allem für neuere oder wertvollere Autos an. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht gibt es nur ohne Selbstbeteiligung. In jedem Fall lohnen sich aber rechtzeitige Preis- und Leistungsvergleiche bei den KFZ-Versicherungen vor der Wechselsaison!

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 11.10.2023

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.