Startseite  
   

27.04.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Schneelast!!!

Wie Hausbesitzer ihre Dächer schützen können



Fällt sehr viel Schnee, so wie derzeit in Teilen Deutschlands, ächzen die Dächer unter der kalten Last. Hausbesitzer sorgen sich dann: Hält das Dach der Belastung stand? Wann sie handeln müssen und wie sie sich gegen Schäden absichern können, weiß Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO.

Wie viel Schneelast trägt mein Dach?


„In der Regel ist die Tragfähigkeit eines Daches um ein Vielfaches höher als die normalerweise in einer Region zu erwartenden Schneelasten“, so Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO. Dennoch ist es empfehlenswert, sich über die Belastbarkeit zu informieren. Wichtige Faktoren dabei sind die Dachform und die geografische Lage des Hauses. Auf Flachdächern bleibt der Schnee länger liegen als auf Dächern mit einem steilen Giebel, von denen der Schnee leichter abrutscht. Ein Flachdach muss damit mehr Last tragen können als ein Steildach. Und nicht überall in Deutschland fällt gleich viel Schnee im Winter. Daher ist Deutschland in verschiedene Schneelastzonen unterteilt: Wer beispielsweise im Bayerischen Wald wohnt, muss mit stärkerem Schneefall rechnen als ein Hamburger. Die Dächer müssen entsprechend auf unterschiedlich hohe Schneelasten ausgerichtet sein. In welcher Schneelastzone ihr Haus liegt, erfahren Hausbesitzer beispielsweise beim zuständigen Bauamt. „Einen Grenzwert für die Tragfähigkeit des eigenen Daches sollten Hausbesitzer im Standsicherheitsnachweis ihres Hauses finden“, sagt die ERGO Expertin. Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, können örtliche Ingenieur- oder Architekturbüros sowie Dachdecker die maximale Belastbarkeit des Daches errechnen.

Dach vom Schnee befreien?

Kommt es zu schwerem Schneefall, hilft diese Angabe bei der Einschätzung, ob das Dach der dicken Schneedecke standhält oder ob geräumt werden muss. Die aktuell vorhandene Schneelast können Hausbesitzer von Fachleuten ermitteln lassen. „Dachdecker oder die Feuerwehr nehmen dafür Schneeproben an drei unterschiedlichen Stellen auf dem Dach. Anschließend wiegen sie die Schneeproben. Ob das Dach die Schneelast dauerhaft aushält, prüft dann beispielsweise ein Statiker“, erklärt Brandl. Raten die Experten zur Räumung eines Daches, sollten diese sie auch gleich durchführen. „Denn im Gegensatz zum Schneeschaufeln auf dem Gehweg sind Räumarbeiten auf dem Dach ohne entsprechende Schutzvorrichtungen eine Gefahr für die Beteiligten“, so die Schadenexpertin. „Wer in luftiger Höhe Schnee schippt, kann dabei ausrutschen oder der Schnee kann Autos oder Passanten treffen.“ Zudem droht ein Einsturz, falls das Dach bereits instabil ist.

Absicherung gegen Schäden

Stürzt ein Dach aufgrund der Schneelast ein oder ist die Statik der Dachkonstruktion beeinträchtigt, kommen auf Hausbesitzer hohe Kosten zu. „Daher sollten sie darauf achten, dass ihre Wohngebäudeversicherung auch ‚Weitere Naturgefahren‘ wie ‚Schneedruck‘ abdeckt“, empfiehlt die ERGO Expertin. Dieser Schutz ist durch eine klassische Gebäude- oder Hausratversicherung nicht immer abgedeckt, sondern muss meist explizit eingeschlossen werden. Er umfasst auch Schäden durch den Schneedruck auf Fotovoltaik-, Solar- und Antennenanlagen auf dem Dach. Da bei einem Dacheinsturz meist auch Möbel und anderer Hausrat betroffen sind, ist es empfehlenswert, bei der Hausratversicherung ebenfalls auf den Schutz vor ‚Weiteren Naturgefahren‘ zu achten. Ist das Dach beschädigt, sollten Hausbesitzer die Schäden mit Fotos festhalten und sich umgehend bei ihrem Versicherer melden. Dieser kümmert sich um alles und schickt in der Regel einen Gutachter vorbei. Zudem sollten Eigentümer Maßnahmen ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden. „Dazu gehört beispielsweise, den Schnee aus dem Gebäude zu schaffen oder das Dach provisorisch abzudecken“, so Brandl. Manchmal kann es sein, dass Hausbesitzer die Schäden vor dem Besuch des Gutachters beheben müssen – etwa, wenn das Haus sonst nicht mehr bewohnbar ist. In diesem Fall sollten sie dies vorab mit ihrem Versicherer klären. „Entsprechende Rechnungen von Handwerkern sollten Hausbesitzer unbedingt aufheben. Zudem empfiehlt es sich, genau zu dokumentieren, wie die Schäden behoben wurden“, so die Schadenexpertin von ERGO.

Quelle: ERGO Group

 


Veröffentlicht am: 09.12.2023

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.