
Am  15. Januar hat die Bundesfinanzaufsicht BaFin eine neue Website für die  Suche nach dem passenden Zahlungskonto/Girokonto gestartet. Der  BaFin-Kontenvergleich soll erstmals übersichtlich die Kosten und  Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland auflisten,  wie die Behörde mitteilt. 
Demnach werden beim  BaFin-Kontenvergleich die Kosten und Leistungen von 6.900  unterschiedlichen Girokonto-Modellen von rund 1.100 Anbietern unter die  Lupe genommen. Aufgabe der neuen Website ist es nach Auskunft des  Bundesfinanzministeriums (BMF), dem die BaFin untersteht,  Verbraucherinnen und Verbraucher bei der eigenverantwortlichen  Entscheidung für ein ihren Bedürfnissen entsprechendes Girokonto zu  unterstützen.
Grundlage des BaFin-Kontenvergleichs ist die  EU-Zahlungskontenrichtlinie, die unter anderem vorschreibt, dass jeder  Mitgliedstaat der EU für Verbraucherinnen und Verbraucher einen  entgeltfreien Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen  Vergleichswebsite für Zahlungskonten sicherstellen muss. Im  Zahlungskontengesetz (ZKG) hat der deutsche Gesetzgeber die BaFin mit  diesem wichtigen Verbraucherschutz-Projekt beauftragt. Für den Aufbau  und den Betrieb des BaFin-Kontenvergleichs sind Zahlungsdienstleister  wie Banken und Sparkassen, Neo-Banken und FinTechs, die private  Girokonten anbieten, per Gesetz verpflichtet, Vergleichskriterien wie  die monatlichen Gebühren, Preise für Debit- und Kreditkarten oder die  Höhe der Haben- bzw. Überziehungszinssätze an die Finanzaufsicht zu  melden, wie diese erläutert.
Über die Girokonten hinaus  informiert der BaFin-Kontenvergleich auch über sogenannte Basiskonten,  die Banken seit 2016 anbieten müssen, sowie Kontenmodelle für  Minderjährige, Auszubildende, Studierende oder Menschen in Rente. Um die  jeweiligen Einzelheiten hierzu in Erfahrung zu bringen und schließlich  ein Konto zu eröffnen, müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher  allerdings direkt an den jeweiligen Kontoanbieter wenden. Die BaFin ist  dabei nicht eingebunden, wie sie betont. Die Behörde will „lediglich“  einen breiten und neutralen Überblick über rund 6.900 Giro- und  Basiskonten vermitteln – und zwar strikt neutral und daher ohne jegliche  Empfehlungen.
Wie funktioniert der BaFin-Kontenvergleich nun  konkret? Damit Interessenten die verschiedenen Konten leichter und  besser vergleichen können, werden die unterschiedlichen Angebote nach  einem einheitlichen Schema dargestellt und die Nutzer der Website  Schritt für Schritt zum passenden Konto geleitet. Zunächst erhält man  eine Erstübersicht, die alle gemeldeten Zahlungskonten aufführt und sie  anhand von sechs Vergleichskriterien darstellt. Diese Kriterien sind:
- das monatliche Entgelt für die Kontoführung,
- ob eine Debitkarte im monatlichen Entgelt für die Kontoführung enthalten ist,
- ob eine Kreditkarte im monatlichen Entgelt für die Kontoführung enthalten ist,
- der Zinssatz für eine eingeräumte Kontoüberziehung (Dispo),
- der Habenzinssatz und
- die Information, ob das Konto ein Online-Konto ist.
In  einer Detailübersicht werden sodann sämtliche Angaben zu jedem  Zahlungskonto aufgezeigt, die von den Anbietern an die BaFin gemeldet  wurden. Für einen Direktvergleich lassen sich bis zu 20 Konten auswählen  und die Detailinformationen von bis zu drei Konten nebeneinander  darstellen. Mittels verschiedener Filter und individueller Angaben  können Nutzerinnen und Nutzer die Suche weiter an ihre Bedürfnisse  anpassen, um gezielt nach Bezeichnungen von Kontoanbietern zu suchen.  Ist die Suche beendet, lassen sich die Ergebnisse als PDF-Datei oder  CSV-Export speichern und ausdrucken. Die PDF-Datei des Direktvergleichs  enthält zudem einen QR-Code, mit dem man den Vergleich erneut online  aufrufen oder weiterleiten kann.
Die von der Bundesregierung  beauftragte Kontovergleichswebsite der BaFin schaffe Transparenz auf dem  Girokontenmarkt, lobt Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies. Denn sie  zeige übersichtlich, neutral und kostenfrei die Gebühren und Leistungen  aller Kontenmodelle für Privatpersonen in Deutschland. Wer ein neues  Girokonto suche, habe es künftig leichter, sekundiert  Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: Jeder könne mit dem  Portal kostenlos und mit wenig Aufwand das Konto heraussuchen, das für  ihn am besten passt. Und der BaFin-Exekutivdirektor für  Wertpapieraufsicht und Asset Management, Dr. Thorsten Pötzsch, im  Direktorium der BaFin zuständig für kollektiven Verbraucherschutz,  betont, dass wirtschaftliche Teilhabe mit einem eigenen Girokonto  beginne. „Für die BaFin ist der Kontenvergleich ein Meilenstein im  gelebten Verbraucherschutz“, sagt Pötzsch.
In dem Zusammenhang  hebt die BaFin hervor, dass ihr Kontenvergleich kein kommerzielles  Interesse verfolgt und keine Empfehlung für ein Konto oder einen  Anbieter gibt. Vielmehr soll der Vergleich eine neutrale Vorauswahl aus  dem großen Girokonto-Angebot ermöglichen und die erforderliche  Transparenz für eine erste Einordnung bieten. Daher bekommt die BaFin  nach eigenen Angaben auch keine Provision für sogenannte  Affiliate-Links, mit denen sich die bekannten Vergleichsportale unter  anderem finanzieren.
Mit der neuen Website könnten nun mehr als  80 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland endlich  unabhängig die Kosten von Zahlungskonten vergleichen, begrüßt die  Leiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv),  Dorothea Mohn, das BaFin-Portal. Damit und mit der unabhängigen  Ansiedlung der Vergleichswebsite bei der BaFin sei eine langjährige  zentrale Forderung des Vzbv umgesetzt worden, erklärt sie.
Allerdings  sollten Nutzer des BaFin-Kontenvergleichs beachten, dass die Behörde  keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu  den auf ihrer Website aufgeführten Konten übernimmt. Denn die Daten  werden nach ihrer Meldung durch die Kontenanbieter ohne weitere Prüfung  oder Bearbeitung durch die BaFin übertragen. Die Aufnahme in den  Kontenvergleich sei also kein BaFin-Gütesiegel für Kontoanbieter oder  deren Zahlungskonten, sondern vielmehr gesetzlich vorgegeben, betont die  Behörde. Sie führt zwar stichprobenartige Qualitätschecks durch, doch  die Nutzerinnen und Nutzer des Kontenvergleichs sollten die Einzelheiten  eines Kontenmodells immer noch beim jeweiligen Kontoanbieter checken.
Quelle: GOSLAR INSTITUT 
BaFin bietet neuem Kontenvergleich
... eine Alternative zu bekannten Vergleichsportalen
Veröffentlicht am: 22.02.2025
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