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Mittlerweile  darf wieder verreist werden. Viele nutzen die Gelegenheit: Wie schon im  letzten Jahr stehen Ferien in Deutschland hoch im Kurs. Der Verkehr auf  den Straßen nimmt also wieder deutlich zu. Damit steigt auch das  Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. 
Was im Fall der Fälle zu tun ist, erläutert die HUK-COBURG.
Werden  Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der  Krankenwagen informiert werden. Noch bevor die Polizei eintrifft, gilt  es erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern. Letzteres  beginnt mit dem Einschalten der eigenen Warnblinkanlage und dem Anziehen  der Warnweste noch im Auto. Danach wird das Warndreieck aufgestellt:  Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen mindestens 100 Meter  entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen beträgt die Distanz  zwischen Warndreieck und Schadenort mindestens 200 Meter. Liegt die  Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das  Warndreieck davor aufgestellt. Wichtig ist, dass das Warndreieck so  steht, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar  auf die Gefahrenstelle aufmerksam werden.
Das Aufstellen des  Warndreiecks auf Landstraßen und Autobahnen ist nicht ungefährlich. Zum  eigenen Schutz läuft man ganz weit rechts, am äußersten Fahrbahnrand –  noch besser: das Laufen hinter der Leitplanke. Wer das Warndreieck  aufgeklappt vor sich her trägt, verbessert zusätzlich seine  Sichtbarkeit.
Die Polizei hält alle Unfall-Fakten in einem  Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man, am  besten einen europäischen Unfallbericht aus. Der sollte griffbereit im  Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und  Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat  eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen,  werden natürlich deren Personalien notiert. – Den Unfallbericht stellen  Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung.
Stehen  die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Uhr. Er muss seiner  Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung  klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der  gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.
Unfall mit ausländischem Pkw?
Deutschland  ist ein Transitland. Trotz Pandemie sind ausländische Pkw auf deutschen  Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine  Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der  deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das „Deutsche Grüne Karte  Büro“ wenden (Telefon (030) 2020 5757; Telefax (030) 2020 6757;  dbgk@gruene-karte.de). In der Regel überträgt das „Deutsche Grüne Karte  Büro“ die Schadenregulierung an einen inländischen  Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird  also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall  verschuldet.
Foto: HUK-COBURG 




