Wie jeden Tag war ich auch gestern mit dem Rad unterwegs. Ich fuhr da, wo es vorgesehen ist – auf dem Radweg in die richtige Richtung. Dann musste ich die Straße am Kreisverkehr queren. Ein Auto bremste im allerletzten Augenblick. Zwischen der Stoßstange und meinem Dreirad passte kein Blatt. Dahinter krachte es – ein anderes Auto fuhr auf.
Was war passiert? Das war noch immer zu sehen, denn „mein“ Autofahrer hatte noch sein Handy in der Hand. Die Polizei war schnell zur Stelle und stellte auf meinen Hinweis hin das Handy sicher. Für mich war das vorerst erledigt, denn mir war ja nichts passiert. Erschrecken gilt nicht, da gibt es keine Entschädigung. Doch ich wollte mal wissen, was dem Handy-Rowdy droht. Was ich las, schockierte mich nochmals: Dem Fahrer drohen 200 Euro Strafe, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei und ein einmonatiges Fahrverbot. Mal ehrlich, das finde ich lächerlich. Wir orientieren uns doch so gern am Ausland, warum diesmal nicht an Norwegen. Da werden für die Handynutzung bei der Fahrt 875 Euro kassiert.
Doch das ist nur die eine Seite. Der Handy-Fahrer hat ja auch den Auffahrunfall hinter mir zu verantworten. Hier hilft dem dritten Beteiligten keine Geldstrafe. Hier müsste der absolut abgelenkte Handy-Fahrer diesem alle Aufwendungen, bis Ersatzwagen oder Taxi bezahlen müssen. So sollte das bei jedem Unfallverursacher sein. Uns kostete so ein Unfall – jemand kannte die Vorfahrtsregeln nicht – schon mal einige Stunden und einiges an zusätzlichen Aufwendungen. Gerade im Straßenverkehr geht man aus meiner Sicht zu lasch mit Verkehrs-Rowdys um.
Alles andere als ein Verkehrsrowdy ist die Beste Frau der Welt, mit der ich gleich frühstücke.
Ich wünsche Ihnen ein genussvolles Frühstück.
Gratulation allen, die heute Namenstag haben: Adolf, Volker, Alena
Bild: Pixabay
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Veröffentlicht am: 17.06.2025
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