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Suche nach Rehasport

... jetzt online noch besser möglich


Wer kennt das nicht? Der Arzt hat 50 Einheiten Rehasport verschrieben. Und jetzt? Wie findet sich das richtige Rehasport-Angebot in der Nähe? Natürlich gibt es schon bestehende Verzeichnisse für Rehasport-Anbieter. Allerdings waren diese bisher oft nicht besonders bedienerfreundlich. 

Der RehaSport Deutschland e. V. (RSD) bietet ab sofort mit https://suche.rehasport.de eine bedienerfreundliche Datenbank mit Rehasport-Angeboten seiner Mitglieder. Die Datenbank ist vom Nutzer hergedacht: Wer seine Adresse eingibt, erhält auf einer Karte die Angebote in der Nähe angezeigt. Dazu werden alle notwendigen Angaben geliefert: Wann findet der Rehasport wo statt? Wo melde ich mich, um einen Termin zu vereinbaren. Der Weg zum Rehasport wird damit deutlich einfacher. 

„Wir haben immer wieder gehört, wie schwer sich Menschen tun, ein passendes Rehasport-Angebot zu finden“, so Sabine Knappe, stellvertretende Vorsitzende des RSD. „Deshalb haben wir unsere Kräfte gebündelt und eine Datenbank entwickelt, die den Komfort bietet, den wir uns selbst wünschen. Dieses Angebot haben wir uns zentral gewünscht, aber der Weg zu einem zentralen Verzeichnis ist schwierig. Mit suche.rehasport.de machen wir jetzt einen Anfang. In unserer Datenbank finden sich die Angebote von rund 1.200 zugelassenen Anbietern für Rehasport.“

Rehasport ist die perfekte Lösung für alle Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, bei denen Bewegung Linderung bringen kann. Rehasport ist ein kostenloses Sportangebot, das von den Krankenkassen finanziert wird. „Als Beeinträchtigung gelten deutliche Abweichungen vom lebensaltertypischen Gesundheitszustand“, erläutert Sabine Knappe, stellvertretende Vorsitzende des RSD. Rehasport hilft aber nicht nur bei körperlichen Problemen, sondern auch bei geistigen oder seelischen, beispielsweise bei Depressionen.

Wie wird Rehasport beantragt? 

Für den Versicherten ist Rehasport kostenlos. Versicherte haben gemäß Paragraf 64 SGB IX einen gesetzlichen Anspruch auf Rehasport. Rehasport verordnen können Hausärzte, Orthopäden oder andere Fachärzte. Privatpatienten können das weitere Vorgehen mit ihrer Versicherung abklären. 

Bei Kassenpatienten wird vom Arzt das „Muster 56: Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ ausgefüllt. Darin bescheinigt der Arzt, dass der Rehasport medizinisch nötig ist. „Rehasport gilt nicht als Heilmittel, deshalb belastet das Ausstellen dieser Verordnung nicht das Heilmittelbudget des Arztes“, so Christin Ufer, Geschäftsführerin des RSD. 

Das ausgefüllte Formular reicht der Versicherte bei seiner Krankenkasse ein. Der Antrag wird in in der Regel problemlos genehmigt. Eine ganze Reihe von Krankenkassen verzichten inzwischen sogar auf das Genehmigungsverfahren – korrekt ausgefüllte Verordnungen gelten in solchen Fällen als genehmigt.

Nun kann sich der Versicherte anmelden. „Meist findet ein Aufnahmegespräch statt, in dem individuell besprochen wird, welche Gruppe passen könnte und was im Einzelfall zu beachten ist“, erläutert Christin Ufer. Wenn alles geklärt ist, kann es losgehen.

Zum Rehasport-Verzeichnis des RSD geht es hier.

 


Veröffentlicht am: 17.06.2026

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