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Wirtschafts-News vom 27. September 2023

Thema heute: ACV positioniert sich im Rahmen seiner Mitgliedschaft im European Automobile Clubs (EAC) zur aktuellen Führerscheindiskussion



Thema heute: ACV positioniert sich im Rahmen seiner Mitgliedschaft Müssen Senioren in Zukunft regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit nachweisen? Und dürfen Fahranfänger über 1,8 Tonnen schwere Pkw bald nur noch mit einem gesonderten Führerschein fahren? Um diese Fragen geht es unter anderem in der Diskussion über die für 2024 geplante neue Führerscheinrichtlinie der EU-Kommission. Anlass sind die weitreichenden Änderungsvorschläge der Berichterstatterin des Verkehrsausschusses, Karima Delli.


Grundsätzlich unterstützt der ACV Automobil-Club Verkehr als Mitglied des European Automobile Clubs (EAC) die Bemühungen der EU, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Die aktuellen Änderungsvorschläge sind jedoch unverhältnismäßig. Sie sehen unter anderem vor, die zeitliche Befristung von Führerscheinen bereits für Personen ab dem 60. Lebensjahr einzuführen. Ab 60 Jahren könnte die Fahrerlaubnis dann auf sieben Jahre limitiert sein, ab 70 Jahren auf fünf Jahre und ab 80 Jahren auf zwei Jahre.

Eine Befristung allein aus Altersgründen und die Einführung gesetzlich verpflichtender ärztlicher Gesundheitschecks zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit lehnen der ACV und die Mehrheit der EAC-Mitglieder ab. Dazu sagt man beim ACV : „Ob Menschen fahrgeeignet sind, hängt in erster Linie von ihrem individuellen Gesundheitszustand ab. Dieser lässt sich aber nicht pauschal an Altersstufen knüpfen. Der Änderungsvorschlag berücksichtigt zu wenig die Eigenverantwortung der Bürger. Die vorgeschlagenen
Einschränkungen für Senioren gehen zu weit.“ Stattdessen sollte verstärkt für freiwillige Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen und begleitende Beratungsmaßnahmen geworben werden. Realitätsfremd ist aus Sicht des ACV und des EAC die vorgeschlagene Einführung einer neuen Führerscheinklasse B+ für Personenkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 1800 kg.

Betroffen wären vor allem Fahranfänger, die künftig ausschließlich Pkw mit einem Gewicht unter
1800 kg fahren dürften. Ein schweres Familienauto zu nutzen, um die in der Fahrausbildung erlernten Fähigkeiten zu festigen, wäre so nicht mehr erlaubt. Stattdessen würden zusätzliche
Kosten für die Anschaffung eines leichten Pkw und den Erwerb einer weiteren Führerscheinklasse anfallen. Zudem verkennt der Änderungsvorschlag, dass moderne Fahrzeuge und insbesondere Elektroautos aufgrund ihrer Ausstattung immer schwerer werden, die Sicherheitseinrichtungen dem Fahrzeuggewicht jedoch entsprechend angepasst sind.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 27.09.2023

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