Startseite  

13.08.2025

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten vom 13. August 2025 mit Michael Weyland

Thema heute: EU will Fluggastrechte ändern – Zwölf Millionen Passagiere könnten Entschädigung verlieren



Zwölf Millionen Fluggäste in Europa könnten jedes Jahr um ihre Entschädigung gebracht werden – durch eine Reform der europäischen Fluggastrechte. Das ergab eine Anfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip an mehrere Fluggasthelfer-Portale. Fluggäste sind in Europa bislang gut geschützt, wenn sich ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet oder ganz ausfällt. Die Europäische Union will die Fluggastechte ändern, wodurch eine Schlechterstellung der Verbraucher droht.

„Die Reform der Verordnung wäre bedauerlich, da die aktuellen Fluggastrechte eine echte europäische Errungenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher sind“, so Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Seit 2005 haben Fluggäste einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung, wenn der Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Die EU will diese Verordnung seit Jahren reformieren. Der Rat der europäischen Verkehrsminister einigte sich im Juni 2025 auf einen Vorschlag, der die Verbraucherrechte massiv einschränkt. Das Europäische Parlament will nach der Sommerpause dazu beraten. Es kann den Vorschlag ablehnen, annehmen oder abändern.

Welche Reformpläne werden von der EU diskutiert?


Erst ab vier Stunden Verspätung soll es künftig eine Ausgleichszahlung bei Flügen innerhalb Europas und bei Flügen bis 3.500 Kilometer geben, ab sechs Stunden Verspätung bei Flügen mit größerer Flugdistanz. Bisher liegt die Grenze nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einheitlich bei drei Stunden.

Die Höhe der Entschädigung wird bei Langstreckenflügen von mehr als 3.500 Kilometern von 600 Euro auf 500 Euro gekürzt. Zudem sollen Fluggäste bei Flügen unter 3.500 Kilometern einheitlich 300 Euro bekommen, statt bisher 250 Euro bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern und 400 Euro für Flüge bis zu 3.500 Kilometern.

Die Folge dieses Vorschlags: 60 Prozent der Fluggäste werden trotz Verspätung keine oder weniger Entschädigung bekommen. „Viele Reisende müssen Verspätungen ihres Fliegers dann einfach hinnehmen. Und selbst wenn die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind, gibt es weniger Geld“, so Dr. Britta Schön „Positiv an der Reform ist nur der Plan, Fluggäste finanziell abzusichern für den Fall, dass eine Airline Insolvenz anmeldet.“ In diesem Sommer gelten aber noch die alten Regeln. Finanztip bietet einen kostenfreien Online-Entschädigungsrechner.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 13.08.2025

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2025 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.