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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten vom 10. Spzember 2025 mit Michael Weyland

Thema heute: Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall



Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter der R+V-Versicherung.

"Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt man bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu
werden", erklärt man. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig.

Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. So sind Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt.

Wer mit seiner Drohne Personen ohne deren Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen.

Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. "Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen", so das R+V-Infocenter.

Vor Abflug registrieren


Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters


Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen, allerdings in mindestens 100 Meter Flughöhe. Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Und: Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 10.09.2025

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