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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten von 28. Oktober 2026 mit Michael Weyland

Thema heute: Wildwechsel: Was ist bei einem Unfall versichert?



Bund der Versicherten e. V. (BdV)  erklärt, was die Versicherung bei einem Wildunfall zahlt und was nicht Je dichter es auf den Winter zugeht, umso größer ist das Risiko, mit einem Tier zu kollidieren. Frühe Dämmerung, Nebel und die Brunftzeit vieler Wildtiere erhöhen im Herbst das Risiko für einen Wildunfall. Für Menschen gehen die meisten Unfälle glimpflich aus – aber auch Blechschäden können teuer werden.


Nur wer die richtige Versicherung hat, bleibt dann nicht auf den Kosten sitzen. „Schäden durch Wildunfälle übernimmt die Kaskoversicherung – eine Kfz-Haftpflichtversicherung allein hilft hier nicht“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Aber auch bei der Kaskoversicherung ist im Schadenfall das Kleingedruckte entscheidend.

Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung abgesichert. „Das heißt aber nicht, dass automatisch alle Tierunfälle übernommen werden“, sagt man beim BdV. Zum Haarwild zählen unter anderem Füchse, Hasen, Hirsche und Rehe sowie Wildschweine. „Unfälle mit Nutz- und Haustieren sowie Kollisionen mit Federwild, Wölfen oder Waschbären sind nicht immer abgedeckt“. Für die Folgekosten solcher Unfälle kommt die Teilkaskoversicherung nur dann auf, wenn die Bedingungen die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel enthalten. Sie schließt den Zusammenstoß mit Tieren jeder Art ein. Wenn diese Klausel nicht Bestandteil des Vertrags ist, kann nur die Vollkaskoversicherung einspringen.  Dann würde der Schaden aber die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes zur Folge haben.

Wichtige Hinweise und Tipps stehen im kostenlosen BdV-Infoblatt Kfz-Versicherung


Nach einem Wildunfall ist das korrekte Verhalten am Unfallort wichtig - auch für die anschließende Schadenregulierung. Die ersten Schritte sind das Absichern der Unfallstelle und das Informieren der Polizei. Auf keinen Fall sollte das angefahrene Tier von der Unfallstelle entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei. Die Betroffenen können dann am Unfallort beziehungsweise in sicherer Entfernung auf das Eintreffen der Polizei oder der zuständigen Wildaufsicht warten. Wer sein Smartphone zur Hand hat, sollte ein paar Bilder machen. Fotos vom Unfallort, vom Fahrzeug und vom angefahrenen Tier unterstützen eine schnelle Schadenbearbeitung. „Betroffene sollten sich zudem eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen und den Unfall umgehend bei ihrem Versicherer melden“. 

Empfehlenswert ist in jedem Fall, grade in der dunklen Jahreszeit besonders vorsichtig zu fahren, speziell an Orten, an denen Wildwechsel quasi garantiert ist. Und wenn Tiere in Gruppen die Fahrbahn queren, muss man immer damit rechnen, dass noch Nachzügler kommen.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 27.10.2026

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