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Verbrannt, verbrüht - was nun?

Informationen zum „Tag des brandverletzten Kindes“


Am 7. Dezember findet der „Tag des brandverletzten Kindes“ statt. Unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ liegt der Fokus des Aktionstages 2022 u. a. auf Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes:

Was ist nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall zu tun, wo werden brandverletzte Kinder behandelt und welche Folgen hat eine thermische Verletzung für das Kind und die Familie?



Adelheid Gottwald, stellv. Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V., berichtet: „Noch immer sind die Unfallzahlen viel zu hoch. Auch deshalb hat Paulinchen 2010 erstmals den „Tag des brandverletzten Kindes“ initiiert. Mittlerweile ist der bundesweite Aktionstag am 7. Dezember etabliert und ein fester Bestandteil in der Unfallprävention von Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen im Kindesalter. Gemeinsam mit vielen Aktionspartner*innen wie z. B. Kliniken, Feuerwehren, Kitas etc. möchten wir ein Bewusstsein für Unfallgefahren schaffen und zeigen, wie man Kinder vor Verbrennungen und Verbrühungen schützen kann. Das Motto in diesem Jahr „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ thematisiert schwerpunktmäßig die Erste Hilfe nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes. Vom Absetzen des Notrufs bis hin zur Behandlung im Krankenhaus möchten wir die Rettungskette zusammen mit vielen Aktionspartner*innen anschaulich machen.“

Prof. Dr. Stefanie Märzheuser, Präsidentin der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V. und Direktorin der Klinik für Kinderchirurgie der Universitätsmedizin Rostock, weiß: „Im Falle eines Verbrennungs- oder Verbrühungsunfalls eines Kindes ist die Erstversorgung entscheidend. Nach Alarmieren des Notarztes über die 112 sollten kleinere Verletzungen zur Schmerzlinderung für ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser gekühlt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft. Bei einer Verbrühung muss die durchnässte Kleidung sofort ausgezogen werden, dazu zählt auch die Windel. Bei einer Verbrennung die eingebrannte Kleidung jedoch bitte nicht selbst entfernen. Und niemals das ganze Kind kalt abduschen, es besteht Unterkühlungsgefahr.“

Dr. med. Kay Großer, Vorsitzender des Arbeitskreises „Das schwerbrandverletzte Kind“ und Chefarzt der Kinderchirurgie sowie Leiter des Zentrums für schwerbrandverletzte Kinder am Klinikum Kassel, betont: „In Abhängigkeit vom Ausmaß der Verletzung sollten Kinder mit thermischen Verletzungen entweder in Zentren für schwerbrandverletzte Kinder oder in spezialisierten Kliniken für brandverletzte Kinder versorgt werden. In Deutschland gibt es 19 Zentren für schwerbrandverletzte Kinder. Hinzu kommen 8 spezialisierte Kliniken für brandverletzte Kinder, die wie die Zentren vom Arbeitskreis „Das schwerbrandverletzte Kind“ der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) mit dem Gütesiegel „Sicherheit und Qualität für brandverletzte Kinder“ ausgezeichnet wurden. Diese Kliniken und die Zentren erfüllen alle Voraussetzungen für eine fachgerechte und kindgerechte Behandlung dieser komplexen Verletzungen.“ https://verbrennungsmedizin.de/brandverletztenzentren


Erste Hilfe im Notfall:

· Ruhe bewahren
· Notruf 112 alarmieren
· Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.

Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.

Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.

Strom: Bei Stromunfällen sofort den Stromkreis abschalten. Auf Eigensicherung achten!

Kühlen:

· Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.

· Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.

· Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen, ebenso nicht am Kopf oder am Rumpf.

Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben

Paulinchen ruft bundesweit rund um den 7. Dezember zum Mitmachen auf. Auf der Webseite www.paulinchen.de werden alle Veranstaltungen zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte aufgelistet.

 


Veröffentlicht am: 07.12.2022

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