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EU schreibt Assistenzsysteme vor

Welche, erläutert das Goslar-Institut



Seit dem 6. Juli 2022 gilt in der EU die „Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern.“ Alles klar?


Verständlicher formuliert macht die neue rechtliche Vorgabe aus Brüssel in den Mitgliedstaaten bestimmte Fahrassistenzsysteme in allen neuen Fahrzeugen zur Pflicht. Mit dieser Maßgabe will die EU-Kommission die Verkehrssicherheit in der Union ganz allgemein erhöhen. Nach den Vorstellungen der Brüsseler Behörde sollen mithilfe der vorgeschriebenen Fahrerassistenzsysteme auf Europas Straßen im Zeitraum bis 2038 rund 25.000 Verkehrstote und mindestens 140.000 Schwerverletzte vermieden werden.

Ab 2022 gilt die neue Vorgabe zunächst für alle neu entwickelten Fahrzeuge. Ab 2024 haben dann alle Neuwagen mit den zusätzlichen Systemen ausgestattet zu sein. Diese Fahrassistenzsysteme müssen ab diesem Jahr in Neuwagen eingebaut sein:
- Geschwindigkeitsassistent
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
- Notbremsassistent
- Notbremslicht
- Notfall-Spurhalteassistent
- Reifendrucküberwachung
- Rückfahrassistent
- Unfalldatenspeicher, besser bekannt als „ereignisbezogene Datenaufzeichnung“ bzw. Black-Box
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

Eine besondere Bedeutung bei den von der EU erwünschten Fortschritten im Bereich Verkehrssicherheit dürfte den sogenannten Intelligent Speed Assistance (ISA) Systemen zukommen. Die hierzulande als Geschwindigkeitsassistent bezeichnete Technologie soll Autofahrer dabei unterstützen, Tempolimits zu beachten. Das intelligente System erkennt mittels Videokamera bzw. GPS bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen, macht den Fahrer zunächst darauf aufmerksam und tritt beim Übertreten der Tempovorgabe dann sozusagen selbsttätig auf die Bremse: ISA passt die Fahrgeschwindigkeit an das bestehende Tempolimit an. Damit beabsichtigt die EU-Kommission rund 20 Prozent der Verkehrstoten in Europa zu vermeiden. Der Fahrzeuglenker kann ISA allerdings auch per Tritt auf das Gaspedal „überstimmen“, etwa wenn dies bei Überholvorgängen notwendig erscheint.

Als sehr wichtig für das Erreichen der Verkehrssicherheitspläne der EU-Kommission gilt auch der Notbremsassistent. Dieser hilft, Kollisionen zu verhindern, indem er in Gefahrensituationen das Fahrzeug selbsttätig abbremst. Die aktuellen Systeme, die auf der Basis von Entfernungs- und Geschwindigkeitsmessungen mittels Radars, Lidar und Kamerasystemen funktionieren, werden kontinuierlich verbessert, damit sie in Zukunft noch besser auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer reagieren.

Der Notfall-Spurhalteassistent erkennt Gefahrensituationen, in denen das Auto ungewollt die Fahrspur zu verlassen droht. Dieses System greift im Bedarfsfall rigoroser als der „normale“ Spurhalteassistent in die Lenkung ein, damit das Fahrzeug in der Spur bleibt und nicht etwa in den Gegenverkehr gerät.

Als probates Mittel gegen den gefürchteten Sekundenschlaf erweist sich immer wieder der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner. Dieses Assistenzsystem registriert kontinuierlich die Augen, Lider- und/oder Lenkbewegungen eines Fahrzeuglenkers. Ergeben sich hierbei Hinweise darauf, dass der Fahrer müde oder unkonzentriert ist, wird er mit akustischen und optischen Signalen dazu angehalten, eine Pause einzulegen.

Das Notbremslicht, auch als „adaptives Bremslicht" bekannt, warnt nachfolgende Verkehrsteilnehmer vor heftigen Bremsmanövern des vor ihnen fahrenden Fahrzeugs: Während bei einem üblichen Bremsvorgang die Bremslichter „normal“ aufleuchten, blinken bei einer Notbremsung, etwa bei einer Verzögerung von mehr als 6 m/s bei Tempo 50, mehrmals pro Sekunde. Gleiches gilt, solange das ABS-System aktiv ist. Sobald das Fahrzeug zum Stehen gekommen ist, schaltet sich die Warnblinkanlage ein und das Bremslicht leuchtet dauernd.

Erhebliche Bedeutung bei der Klärung der Schuldfrage nach Unfällen dürfte der in Zukunft für Neuwagen von der EU ebenfalls vorgeschriebenen „ereignisbezogenen Datenaufzeichnung“ zukommen. Diese Art Blackbox im Auto sammelt Daten unmittelbar vor, während und nach einem Zusammenstoß: unter anderem zu Geschwindigkeit, Bremsung, Position und Neigung des Fahrzeugs sowie Daten aus dem eCall-System. Die dabei registrierten Informationen sollen aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert und nationalen Behörden zum Zweck der Unfallforschung zur Verfügung gestellt werden. Dieses Assistenzsystem kann nicht deaktiviert werden und muss sowohl in teil- als auch in vollautonomen Fahrzeugen vorhanden sein.

Letztlich werden also immer Assistenten die Autofahrer bei ihrer Tätigkeit am Steuer unterstützen. Davon versprechen sich Experten einen spürbaren Zugewinn an Sicherheit. Allerdings sollte man sich auch nicht völlig auf die nützlichen Helfer verlassen, weil auch sie einmal ausfallen können. Deshalb steht und fällt Verkehrssicherheit nach wie vor mit der eigenen Umsicht und einer vorausschauend defensiven Fahrweise der Person am Steuer. Die kann aber von den immer clevereren Assistenten viel Unterstützung erhalten – zum Wohl aller Verkehrsteilnehmer.

Quelle: Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 13.08.2022

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