Mit  den Osterferien beginnt in Deutschland wieder die Reisezeit. Viele  Menschen zieht es nach wie vor in wärmere und sonnigere Regionen, bei  denen wegen der Entfernung meist das Flugzeug die erste Wahl ist, um  dort hinzukommen. 
Wer dann vor Ort flexibel sein möchte, nutzt  häufig einen Mietwagen zurück. Die aktuelle Preislage bezeichnen  Marktbeobachter als angemessen. Um das Budget im Griff zu haben,  empfiehlt der Automobilclub von Deutschland (AvD), schon vorab zu  buchen.
Nicht nur ist die Internet-Recherche vom eigenen Sofa aus  bequemer, weit vor dem Urlaubsantritt einen Mietwagen auszuwählen,  sondern es bedeutet meist günstigere Tarife als direkt am Urlaubsort.  Über Vergleichportale können Fahrzeuge und Konditionen über die  Filterfunktionen gut miteinander verglichen werden. Weiterer Vorteil:  Buchungen über das Internet sind meist bis kurz vor Reiseantritt  kostenlos stornierbar.
Der AvD rät, bei der Auswahl immer vom  eigenen Bedarf auszugehen. Die Zahl der möglichen Mitfahrer und  benötigter Stauraum bestimmt die Größe des Wagens. Wer zu zweit die  Region erkunden will, wird ein kompaktes Fahrzeug benötigen. Ist die  mehrköpfige Familie oder eine Reisegruppe zu transportieren, muss ein  größeres Auto gebucht werden. Extrakosten verursachen etwa benötigte  Kindersitze, aber auch ein eingetragener zweiter Fahrer. Zu achten ist  auch auf angezeigte Kilometerbegrenzungen. Die sollten nur dann  angeklickt werden, wenn die mutmaßliche Kilometerleistung abschätzbar  ist. Bei Überschreitung schlägt jeder Zusatzkilometer zusätzlich zu  Buche. Tarife ohne Begrenzungen sind häufig nur wenig teurer, genauso  wie längere Buchungszeiträume. Vergleichen lohnt sich auch hier.
Die  in den Portalen sichtbaren Kontingente und Fahrzeuge werden meist schon  mit einer Vollkasko-Versicherung eingestellt. Der Umfang einer solchen  Vollkasko kann die Beschädigungen der Reifen, defekte Scheiben oder ein  Kratzer am Unterboden des Fahrzeugs ausnehmen. Auch Abstecher abseits  befestigter Wege und daraus resultierende Schäden wälzen manche Anbieter  auf den Mieter ab. Ob auch Schäden durch Offroad-Fahrten abgesichert  werden können, lässt sich in den Anklickmenüs der Portale ermitteln. Man  sollte sich deshalb immer über den Umfang der Versicherungen  vergewissern.
Am Zielort holen Urlauber den Wagen am besten zu  den regulären Öffnungszeiten ab und geben ihn auch dann wieder zurück.  Ist wegen der Anreisezeit nur eine Übergabe außerhalb der Geschäftszeit  möglich, kostet das Extra. Stationen an Flughäfen und Bahnhöfen  verlangen üblicherweise eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr. Vorlegen  muss man den so genannten Voucher, seinen Führerschein und eine  Kreditkarte.
Wichtig ist, den Zustand des Mietwagens innen und  außen vor Übernahme genau zu prüfen. Bereits vorhandene Dellen und  Kratzer sollte man sich von einem Stationsmitarbeiter im  Übergabeprotokoll bestätigen lassen und am besten auch mit Smartphone  fotografisch festhalten. Der AvD rät davon ab, Schriftstücke vor Ort zu  unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache abgefasst sind.  Es besteht sonst die Gefahr, dass mit der Unterschrift ein neuer Vertrag  mit anderen Konditionen nach dem Recht des Aufenthaltlandes  abgeschlossen wird. Selbstverständlich sollten alle vorgelegten  Unterlagen gründlich gelesen und aufbewahrt werden.
Ein Mietwagen  sollte auf jeden Fall immer vollgetankt zurückgegeben werden. Das  Nachfüllen durch den Vermieter ist teuer und wird mit dem doppelten oder  sogar dreifachen Tankstellenpreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
Kann  nach einer Beschädigung oder einem Unfall kein Dritter als Verursacher  haftbar gemacht werden, ist man als Mieter für den Zustand des Wagens  verantwortlich. Selbstbehalte senken den Mietpreis. Allerdings bleibt  dann das Risiko, bei Schäden am Fahrzeug bis zu 1000 Euro selbst tragen  zu müssen, und das auch bei kleinen Mietfahrzeugen.
Wer in einem Land  außerhalb der Europäischen Union ein Fahrzeug mietet, sollte unbedingt  auf die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung achten, rät der AvD.  Sie sind nicht selten deutlich niedriger als in der EU vorgegeben. Dann  kann der Fall eintreten, dass Schäden am Mietfahrzeug selbst getragen  werden müssen, weil die Versicherung des Schädigers nicht ausreicht. Es  gibt eine entsprechende Zusatzversicherung, die so genannte  Mallorca-Police, die man abschließen kann.
Nach einem  Schadenfall, etwa durch Unfall oder einen Diebstahl, schreiben die  Mietbedingungen vor, den Vermieter über die in den Mietunterlagen  genannte Rufnummer zu informieren. Die Polizei sollte man ebenfalls  rufen. Wichtig ist, dass alle am Unfall Beteiligten ihre Daten notieren  und austauschen. Die Vermieter legen dafür Formulare in das  Handschuhfach. Ist es nicht vorhanden, genügt auch das Notieren auf  einem Blatt Papier. Fotos per Smartphone verbessern die Beweisführung.  Dabei sollten nicht allein die Beschädigungen festgehalten, sondern auch  die Position der Fahrzeuge und die Umgebung dokumentiert werden. Man  sollte sich von der Polizei eine Kopie der Unfallaufnahme aushändigen  lassen. Erscheint kein Beamter an der Unfallstelle, dann sollte nach  Erledigung aller notwendigen Formalitäten eine Polizeistation aufgesucht  und um ein Unfallprotokoll gebeten werden. (aum)
Quelle: Goslar Institut
Urlaub mit dem Mietwagen
Ein Ratgeber
Veröffentlicht am: 27.03.2023
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