Startseite  
   

19.03.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Promillegrenzen für E-Scooter?

Nach der Party in Hotel rollern?

Auf dem nächsten Städtetrip einen E-Scooter leihen und abends Alkohol trinken - darf man dann noch mit dem Roller zurück zur Unterkunft fahren?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: Die Promillegrenzen für Fahrer von Elektrorollern entsprechen denen beim Auto. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor: Fahrer müssen dann mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wer mit mindestens 1,1 Promille Blutalkohol auf dem E-Roller unterwegs ist, begeht wegen „Trunkenheit im Verkehr“ sogar eine Straftat. Hier droht eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zudem müssen Betroffene damit rechnen, ihre Fahrerlaubnis zu verlieren – so wie es zum Beispiel 254 betrunkenen E-Scooter-Fahrern auf dem Münchner Oktoberfest passiert ist.

Dies ist auch bei einem Wert ab 0,3 Promille der Fall, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt und zum Beispiel Schlangenlinien fährt.

Im Wiederholungsfall oder ab 1,6 Promille ist die Anordnung einer MPU, einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, üblich. Diese kann es deutlich erschweren, die Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Wer unter 21 Jahre alt ist oder sich noch in der Probezeit befindet, muss auch auf dem Roller die Null-Promillegrenze einhalten.

Es wird klar: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und kein Spielzeug. Fans dieses neuen Verkehrsmittels sollten außerdem daran denken, dass sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren dürfen – Gehwege sind tabu. Gibt es keinen Radweg, dürfen sie auf die Straße ausweichen.

Quelle: ERGO Group

 


Veröffentlicht am: 26.10.2019

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.