
E-Scooter  haben sich im vergangenen Jahr in vielen Städten als zusätzliche  Alternative im Nahverkehr etabliert – trotz der Corona-Pandemie. 
„Während  der harten Lockdown-Phasen sind die Menschen weniger unterwegs gewesen,  was auch die E-Scooter-Verleiher zu spüren bekommen haben“, sagte Frank  Schneider, Mobilitätsexperte beim TÜV-Verband (VdTÜV). „Zudem hat sich  das Mobilitätsverhalten generell verändert. Viele Menschen meiden  derzeit den öffentlichen Personennahverkehr aus Sorge vor einer  Ansteckung mit Covid-19.“ Stattdessen seien sie verstärkt mit dem  Fahrrad, dem Auto oder auch dem E-Scooter unterwegs. „Im Winter sind  Fahrten mit Elektro-Tretrollern allerdings nicht ungefährlich“, betonte  Schneider. „E-Scooter sind wie Fahrräder oder Motorräder einspurige  Fahrzeuge, die besonders anfällig für rutschige oder glatte Fahrbahnen  sind.“ Darüber hinaus könnten E-Scooter-Fahrer:innen trotz der  vorgeschriebenen Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit leicht übersehen  werden.  
Der TÜV-Verband gibt Hinweise, was beim Fahren mit E-Scootern im Winter zu beachten ist.
Wie gefährlich ist E-Scooter-Fahren im Winter? 
Grundsätzlich  können E-Scooter auch im Winter gefahren werden. Es kommt aber immer  auf das Wetter und die aktuellen Straßenverhältnisse an. In der kalten  Jahreszeit ist es lange dunkel, Regen oder Nebel können die Sicht  beeinträchtigen und es ist häufig glatt auf Straßen und Wegen. Gerade  auf Fahrradwegen oder Straßen mit Kopfsteinpflaster kann es bei Reif-,  Schnee- oder Eisglätte schnell rutschig werden. E-Scooter-Nutzer:innen  sollten daher im Winter auf die Witterungsverhältnisse achten.
Bei welchen Wetterlagen sollten E-Roller nicht mehr fahren?
Bei  starker Schnee- oder Eisglätte sollte man auf Fahrten mit E-Scootern  verzichten und auf andere Verkehrsmittel umsteigen. In diesen Fällen  sollten auch die Vermieter ihre E-Scooter umgehend sperren, um Unfälle  zu vermeiden. Über ihre Smartphone-Apps können die Verleiher ihre Kunden  über lokale Extremwetterlagen wie Blitzeis informieren und die  Vermietung vorübergehend aussetzen.
Welche technischen Anforderungen sollten E-Scooter im Winter erfüllen?
Spezielle  technische Anforderungen für den Winter, zum Beispiel besondere  Winterreifen, gibt es für E-Scooter nicht. Unabhängig von der Jahreszeit  sollten E-Scooter aus Sicht des TÜV-Verbands mit Blinkern ausgestattet  werden. Das ist bisher nicht vorgeschrieben. Signalisieren  E-Scooter-Fahrer:innen Richtungswechsel per Handzeichen, müssen sie den  Lenker loslassen. Das beeinträchtigt die Fahrstabilität und erhöht das  Risiko eines Sturzes. Außerdem sollten E-Scooter-Fahrer:innen einen Helm  tragen. Eine Helmpflicht besteht aber nicht. Vereinzelt sind Verleiher  bereits dazu übergegangen, ihre E-Scooter mit Blinkern, größeren Reifen  für mehr Fahrstabilität und einem Helm auszurüsten. Diese Beispiele  sollten Schule machen.
Was müssen E-Scooter-Fahrer:innen im Winter beachten?
Grundsätzlich  gilt: Mit einem E-Scooter zu fahren ist nicht schwer, braucht aber  Übung. Gerade Anfänger:innen sollten sich bei der ersten Nutzung Zeit  nehmen und das Fahren auf sicherem Terrain üben. Dafür bieten sich zum  Beispiel Parkplätze oder wenig befahrene Seitenstraßen an. Zudem sollten  E-Scooter-Fahrer:innen auf ihre Bekleidung achten. Gute Sichtbarkeit  ist gerade in der dunklen Jahreszeit ein wichtiger Sicherheitsfaktor.  Mit heller Kleidung, reflektierenden Accessoires oder einer Warnweste  werden Nutzer:innen von E-Tretrollern vor allem von Autofahrer:innen  deutlich früher erkannt. Zudem sollte die Kleidung ausreichend wärmen  und vor Fahrtwind schützen. Auf E-Scootern ist es noch kälter als auf  dem Rad, da sich die Fahrer:innen kaum bewegen.
Welche Regeln gelten für E-Scooter?
Das  Fahren von E-Scootern ist in Deutschland ab 14 Jahren erlaubt. Die  Elektro-Tretroller dürfen auf Straßen und Radwegen, nicht aber auf  Gehwegen gefahren werden. No-Gos sind so genannte Tandemfahrten zu zweit  auf einem Roller und das Fahren unter Alkoholeinfluss. Es gelten die  gleichen Promillegrenzen wie bei Autofahrten. Achtung: Eine  Null-Promillegrenze gilt für alle Fahrer:innen unter 21 Jahren sowie für  Führerscheinerwerber:innen, die sich noch in der zweijährigen Probezeit  befinden.  Weniger eine Regel als ein Gebot: Nutzer:innen sollten ihre  Fahrzeuge mit Umsicht parken, damit die abgestellten E-Tretroller  Fußgänger:innen und andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht behindern oder  gefährden.
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