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Winterreifenregelung in Frankreich

... sowie die Winterreifen-Regelungen in Europa



Tag für Tag fahren zahlreiche Berufspendlerinnen und Berufspendler mit dem Auto über die Landesgrenzen ins EU-Ausland.

Aber auch Urlauberinnen und Urlauber werden die bevorstehende Wintersaison dazu nutzen, sofern Corona es zulässt, europäische Skigebiete zu besuchen. Und daher stellt sich alle Jahre wieder die Frage: Welche Winterreifen-Regelungen gelten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten?

Die Web-App Mit dem Auto ins Ausland sowie die Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland https://www.evz.de/reisen-verkehr/auto/winterreifenpflicht.html informiert über die Vorschriften der jeweiligen Länder in Europa.

In Frankreich - NEU


Ab 1. November 2021 gilt unter bestimmten Bedingungen Winterreifenpflicht in Frankreich. Und zwar vom 1. November bis 31. März des darauffolgenden Jahres. Die Regelung gilt für folgende Gebirgsregionen: Alpen, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen, Vogesen. Und für die Gebirgsregionen in Korsika. Die Präfekturen legen die genauen Gebiete fest, in denen Winterreifen vorgeschrieben sind.

Zwei neue Straßenschilder Anfang und Ende der Gebiete mit Winterreifenpflicht. (Siehe unten). Alternativ können auch Schneeketten mitgeführt werden, mit denen die Antriebsräder des PKW ausgestattet werden können.

Für bestimmte Straßen gilt aber weiterhin Schneekettenpflicht. Dann müssen mindesten zwei Schneeketten auf den Antriebsrädern angebracht sein. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Winterreifen montiert sind. Allerdings kann das Schild auch einen Hinweis enthalten, dass Winterreifen ausreichen.

Und wer ist von der neuen Regelung betroffen? Grundsätzlich alle PKW bis maximal 9 Sitze (inklusive Fahrersitz), Transporter mit einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen sowie Reisemobile. Für LKW gibt es gesonderte Regelungen.

Bleibt die Frage, welche Reifen als Winterreifen anerkannt werden. Zulässig sind Reifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke). Aber auch M+S Reifen dürfen noch bis 1. November 2024 überall dort gefahren werden, wo Winterreifenpflicht gilt.

Das Auto muss auf allen vier Rädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Oder es sind Schneeketten mitzuführen, um bei Bedarf mindestens zwei Antriebsräder bestücken zu können.

Spikereifen sind in Frankreich zwischen dem Samstag vor dem 11. November und dem letzten Sonntag im Monat März zugelassen, sofern die Straßenverhältnisse dies erfordern, das heißt bei Eis oder einer festen Schneedecke auf der Straße. Der Zeitraum kann von den zuständigen Behörden geändert werden. Auch mit Spikereifen ist die Winterreifenpflicht erfüllt.

In Österreich gilt für PKW und LKW bis 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. Aber nur, wenn die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Die Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert werden und die Kennzeichnung M+S, M.S oder M&S aufweisen. Sommerreifen mit Schneeketten, zumindest auf der Antriebsachse montiert, sind erlaubt, sofern die Straße permanent oder fast immer mit Eis und Schnee bedeckt ist. Die situative Winterreifenpflicht gilt auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau. Also für so genannte Microcars.

In Italien existiert keine generelle Winterreifenpflicht. Verkehrszeichen schreiben Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor (obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo = Winterreifenpflicht oder Schneeketten an Bord). Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Anders auf der Brennerautobahn in Südtirol (A22, Abschnitt Brenner-Affi). Hier gilt von 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Diese Vorschrift ist erfüllt, wenn man z. B. mit Winterreifen fährt.

In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Doch wer den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, hat mit einem Bußgeld zu rechnen. Außerdem kann bei Bedarf die Verwendung von Schneeketten auf bestimmten Strecken mittels Schilder vorgeschrieben werden.

Und in Deutschland? Hier gibt es keine zeitliche Vorgabe, in welchem Zeitraum Winterreifen aufgezogen werden müssen. Die Bereifung muss sich den Witterungsbedingungen anpassen. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte für alle 4 Räder des Autos vorgeschrieben. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen. 4 mm sind empfohlen.

Winterreifen, die nach dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, müssen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocken) tragen. M + S Reifen, die bis 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen bis 30. September 2024 als Winterreifen gefahren werden.

Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen, die das Alpine-Symbol tragen, gelten als Winterreifen. Tragen sie das M + S Symbol und wurden bis 31. Dezember 2017 produziert, dürfen sie bis 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.

Fazit: Da die Regelungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sind und in manchen EU-Ländern auch von den aktuellen Gegebenheiten vor Ort abhängen, ist es wichtig, sich vor Fahrtantritt zu informieren.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 28.10.2021

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