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Neues Jahr – neue Regeln

... aufgelistet vom Goslar Institut



Autofahrer müssen sich in diesem Jahr auf einige Neuerungen einstellen. Es treten einige neue Regeln und Vorschriften in Kraft, allen voran der bereits zum November vergangenen Jahres geänderte Bußgeldkatalog.

Er sieht zum Teil erhebliche Verschärfungen der Strafen für Tempoverstöße und Falschparker vor. Und wer die Vorgaben zur Bildung einer Rettungsgasse missachtet, muss nun mit einem Fahrverbot rechnen.

Beschlossen ist außerdem das Mitführen von zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist allerdings noch offen. Sie soll auch nach einem möglichen Pandemieende in Kraft bleiben, um grundsätzlich Unfallopfer bei Erste-Hilfe-Maßnahmen zu schützen.

Mit dem neuen Jahr verlieren viele alte Führerscheine ihre Gültigkeit. Da sie nicht fälschungssicher sind, müssen Besitzer der grauen oder rosanen „Lappen“ bis 2033 schrittweise gegen die heute übliche Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format umtauschen. Dabei ist bis zum Ausstellungsdatum 31. Dezember 1998 das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers entscheidend, danach ausschließlich das Ausstellungsjahr.

Alle Jahre wieder ändern sich zudem die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung und die Farben der TÜV-Plakette. In diesem Jahr müssen alle Kraftfahrzeuge mit einer braunen Plakette zur Hauptuntersuchung. Wird sie bestanden, gibt es eine grüne Plakette. Neu zugelassene Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen erst nach drei Jahren wieder zur HU und haben deshalb in diesem Jahr eine orangefarbene Plakette.

Viele Kraftfahrer betrifft auch die alljährliche Änderung der Typklassen bei der Kfz-Versicherung. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dazu mitteilt, soll die Aktualisierung der Typklassenstatistik diesmal für rund elf Millionen Autofahrer ein Thema sein. Demnach sollen rund 4,3 Millionen Autofahrer in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen profitieren. Für über sieben Millionen gelten künftig höhere Einstufungen. Für fast drei Viertel bzw. rund 30,3 Millionen Autofahrer soll es bei der Typklasse des Vorjahres bleiben.

Von diesem Monat an gelten zudem andere Voraussetzungen für die Förderung von Plug-in-Hybriden. Verlangt wird nun eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern statt bislang 40 Kilometer oder nach wie vor ein CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm je Kilometer. Den Geldbeutel der Autofahrer trifft auch die mit Jahresbeginn eingeführte nächste Stufe der CO2-Bepreisung, die den Kraftstoff weiter verteuert.

Quelle: Goslar Institut

 


Veröffentlicht am: 15.01.2022

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