Startseite  
   

06.12.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Faustformel oder Elektronik für richtigen Sicherheitsabstand

Die Faustformel sollte reichen

Distanz hat nicht erst seit Corona erhebliche Bedeutung. Der richtige Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gehört zu den elementaren Voraussetzungen zur Unfallvermeidung. Deshalb zählen die Regelungen zum Sicherheitsabstand in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu den wichtigsten Vorschriften.

Zur Einhaltung von ausreichend Mindestabstand legt § 4 StVO grundsätzlich fest, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß zu sein hat, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Dabei wird im Gesetzestext allerdings nicht konkret festgelegt, welcher Abstand zum Vordermann einzuhalten ist. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der richtige Sicherheitsabstands mit der Geschwindigkeit ändert.

Anhand einer Faustformel lässt sich jedoch leicht selbst berechnen, ob der Abstand zum Vordermann ausreicht: Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten Autofahrer einen Sicherheitsabstand in Metern einhalten, der den halben Wert der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit beträgt. Das bedeutet: Die Hälfte des Km/h-Werts, den der Tacho anzeigt, entspricht dem Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Darunter wird es eng.

Für die wichtigsten Geschwindigkeitsvorgaben gelten die folgenden Regeln:
Innerorts mit 50 km/h sind 15 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten,
außerorts mit 100 km/h: 50 Meter zum Vordermann.
außerorts mit 130 km/h sollten 65 Meter Abstand eingehalten werden.

Wem es schwerfällt, die Distanz vorn richtig abzuschätzen, der kann sich auf Autobahnen und Landstraßen an den Leitpfosten neben der Fahrbahn orientieren: Sie sind in der Regel im Abstand von 50 Metern aufgestellt.

Moderne Autos verfügen häufig über entsprechende Assistenzsysteme, die den Fahrer warnen, sobald der Abstand nach vorn zu gering wird. Dann ertönt ein akustisches Signal und/oder ein visueller Warnhinweis erscheint im Display. Weitergehende Abstandstempomaten bremsen das Fahrzeug sogar selbsttätig ab, wenn man dem Vordermann zu sehr „auf die Pelle rückt“. So sollen diese Systeme den Fahrer entlasten und Auffahrunfälle verhindern.

Abstandsassistenten nach dem aktuellen Stand der Technik (Stauassistenten) können das Fahrzeug nicht nur abbremsen, sondern bei Bedarf auch beschleunigen, etwa wenn sich ein Stau auflöst. Werden die Systeme mit einem Spurhalteassistenten kombiniert, sind Staus auf mehrspurigen Straßen kein Grund mehr für Stress. Verkehrssicherheitsexperten und Anwälte warnen Autofahrer allerdings davor, sich „blind“ auf diese unterstützenden Systeme zu verlassen. Denn sollte der Fahrerassistent versagen, wird letztlich immer der Fahrer für mögliche verursachte Schäden verantwortlich gemacht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes soll 2021 jeder zehnte Unfall mit Personenschaden auf nicht ausreichenden Abstand zurückzuführen gewesen sein. Insgesamt sagt die Statistik, dass Fehlverhalten aufgrund von nicht korrekt eingehaltenem Sicherheitsabstand mit dem Auto die dritthäufigste Ursache für Verkehrsunfälle in Deutschland darstellt. Dementsprechend streng ahndet der Gesetzgeber Verstöße nicht nur mit hohen Geldstrafen, sondern auch mit Punkten im Flensburger Zentralverkehrsregister bis hin zum Fahrverbot.

Und Vorgaben zu Sicherheitsabständen gibt es nicht nur für Autos den Vordermann betreffend. Auch zu Fußgängern, Radfahrern und Elektro-Kleinstfahrzeugen (wie E-Scootern) haben Kraftfahrer einen seitlichen Mindestabstand beim Überholen bzw. Vorbeifahren von innerorts mindestens 1,5 Metern und außerorts mindestens zwei Metern einzuhalten. Grundsätzlich haben sich in der Rechtsprechung folgende Werte zum seitlichen Sicherheitsabstand durchgesetzt: Dieser sollte zu einspurigen Fahrzeugen mindestens eineinhalb Meter betragen, zu zweispurigen Fahrzeugen einen Meter und zu Linien- und Schulbussen zwei Meter. (aum)

Quelle: Goslar Institut

 


Veröffentlicht am: 07.10.2022

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.