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Wirtschafts-News vom 20. Mai 2023

Auch ohne Provisionsverbot: Honorarberatung fördern



Das von EU-Finanzkommissarin McGuinness vorgeschlagene EU-weite Provisionsverbot in der Finanzberatung ist erst einmal vom Tisch. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. hält Provisionen nur für einen Teil des Problems und spricht sich dafür aus, bessere Rahmenbedingungen für eine unabhängige, ergebnisoffene Honorarberatung zu schaffen.

„Provisionen heizen den Vertrieb von ungeeigneten Produkten wie Lebensversicherungen zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern an und verhindern eine bedarfsgerechte Altersvorsorge“, sagt man beim BdV. Die Förderung von Lebensversicherungen – beispielsweise durch Steuerbegünstigungen – verschärft die Situation.

Die Kosten bei Lebensversicherungsverträgen belasten Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Provisionen in die Abschluss- und Vertriebskosten einkalkuliert sind. Sicherlich würde ein Provisionsverbot in dieser Sparte dazu führen, dass die Verkaufszahlen dieser für die Altersvorsorge ungeeigneten Produkte signifikant sinken. „Hilfreich wäre aber vor allem, die unabhängige Finanzberatung durch verbindliche Gebührenmodelle zu stärken. Und es ist höchste Zeit, sich die einseitige Förderung von Lebensversicherungen zu sparen“, sagen die Verbraucherschützer.

EU-Finanzkommissarin McGuinness begründete die Rücknahme ihres Vorstoßes damit, dass ein vollständiges Verbot von Vergütungsanreizen zum jetzigen Zeitpunkt zu viel Unruhe stiften könnte‘. Der Ausgang der Debatte ist ein Lehrstück über den Einfluss der Finanzlobby.

Insbesondere deutsche Branchenverbände und Politiker warnten vor „Beratungslücken“, die Verbraucher durch ein Provisionsverbot drohen würden. „Defizite in der Altersvorsorgeberatung sind schon jetzt allgegenwärtig. Denn die vermeintliche Beratung zielt hierzulande zumeist schlicht auf einen Verkauf von unflexiblen und renditeschwachen – aber eben stark provisionierten – Lebensversicherungsprodukten ab. Das kommt die Verbraucherinnen und Verbraucher teuer zu stehen“, sagt man beim BdV.

„Die überwiegende Mehrzahl versicherungsgebundener Produkte ist im Ergebnis so renditeschwach, dass Kundinnen und Kunden nicht einmal die eingebrachte Kaufkraft zurückbekommen und ein viel zu geringes Zusatzeinkommen im Alter erhalten. Die im Provisionsvertrieb bevorzugten Produkte nehmen Versicherten nicht nur zu viel Butter vom Brot – oftmals fehlt sogar ein Teil des Brotes“, sagt Professor Hartmut Walz, Verhaltensökonom an der Hochschule Ludwigshafen und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BdV.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 20.05.2023

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