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Was tun bei Panne oder Unfall?

Ein Ratgeber vom AvD



Sommerzeit ist Reisezeit – und damit nehmen auch die Pannen und Unfälle auf den Straßen wieder etwas zu. Wenn das Auto, aus welchen Gründen auch immer, liegen bleibt, muss zuallererst der Warnblinker eingeschaltet und die Zündung ausgeschaltet werden.

Alle Fahrzeuginsassen sollten das Auto dann auf der Fahrbahnrand näheren Seite verlassen. Bei einer Panne ist dies in der Regel die Beifahrerseite. Zwar ist das Tragen nicht verpflichtend, sondern nur das Mitführen einer Warnweste für den Fahrer vorgeschrieben, aber vor allem außerhalb geschlossener Ortschaften empfiehlt der Automobilclub von Deutschland allen Fahrzeuginsassen – sofern verfügbar – eine Warnweste anzulegen, um die eigene Sichtbarkeit zu verbessern.

Insbesondere an Autobahnen und Landstraßen sollten sich Menschen immer am Heck des Autos abseits des Fahrbahnbereichs oder hinter der Leitplanke aufhalten. Haben alle Personen das Auto verlassen wird die Pannen- oder Unfallstelle mit dem Warndreieck abgesichert. Es muss mindestens 100 Meter entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung aufgestellt werden. Insbesondere auf Autobahnen sollte der Abstand aber durchaus 150 bis 400 Meter betragen, rät der AvD. Beim Aufstellen des Warndreiecks ist immer auf den fließenden Verkehr zu achten. Lässt sich das Auto noch bewegen, sollte es an den äußersten Fahrbahnrand manövriert werden. Dabei gilt grundsätzlich: Eigensicherung geht vor und Vorsicht beim Betreten der Fahrbahn.

Muss eine verletzte Personen geborgen werden? Dann hilft der so genannte Rautek-Rettungsgriff: Dazu greift der Retter von hinten rechts und links unter den Achseln der zu rettenden Person nach vorn, fasst mit einer Hand einen der Unterarme unmittelbar vor dem Ellenbogen und mit der anderen Hand das Handgelenk desselben Arms. Falls erforderlich ist der Verunfallte nach der Bergung in die stabile Seitenlage zu bringen.

Die Notrufnummer 112 gilt europaweit

Die Rettungsdienste werden – in Europa einheitlich – über die Rufnummer 112 alarmiert. Wichtig ist es, den eigenen Namen zu nennen und dann zu erklären, was passiert ist. Wie ist der genaue Standort (Straßenbezeichnung, Fahrtrichtung, Kilometermarke)? Wird medizinische Hilfe benötigt und ist jemand möglicherweise nicht ansprechbar?

Seit 2019 verfügen Neuwagen über ein automatisches Notrufsystem (e-Call), das nach einem schweren Unfall automatisch die Einsatzleitstelle alarmiert und die Standort-Koordinaten übermittelt. Dieser Notruf kann auch manuell ausgelöst werden, beispielsweise durch unverletzte Mitfahrer oder Ersthelfer. In jedem Fall sollten Ersthelfer und Unfallzeugen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte vor Ort bleiben, um gegebenenfalls wichtige Informationen geben zu können.

Ist es bei einem Unfall jemand verletzt worden, ein Fahrzeug fahrunfähig geworden oder ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen beteiligt, ist auf jeden Fall die Polizei zu rufen. Das gilt ebenso, wenn ein oder mehrere Unfallbeteiligte nicht vor Ort sind oder Leitplanken, Leitpfosten, ein Wildtier oder ein Baum zu Schaden kamen. Nur so lässt sich vermeiden, nachträglich möglicherweise wegen Fahrerflucht belangt zu werden, warnt der AvD. In Deutschland ist für derartige Meldungen bundesweit die Nummer 110 als Notruf der Polizei geschaltet. Bei einer eventuellen Störung ist alternativ die Nummer 112 erreichbar.

Ist die Unfallstelle abgesichert, die Verletzten versorgt und die Rettungskräfte angefordert, geht es um die Daten für die spätere Schadenregulierung. Es ist für alle Beteiligten hilfreich, miteinander Namen, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und möglichst auch die Versicherungsnummern auszutauschen. Bei Fahrern oder Haltern aus dem Ausland ist auch nach der Grünen Versicherungskarte fragen und Angaben zur Versicherung aufzuschreiben oder abzufotografieren.

Der AvD weist darauf hin, dass keine Pflicht besteht, sich gegenüber Privatpersonen auszuweisen. Hilfreich kann es auch sein, mögliche Zeugen ansprechen und diese zu bitten, bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Auch hier sollte man sich Angaben zur Personen notieren. Lässt es die Situation gefahrlos zu, empfiehlt es sich, Beschädigungen mit dem Smartphone zu dokumentieren.

Ratsam ist es auch, immer einen Europäischen Unfallbericht als Formular im Handschuhfach mitzuführen. Es enthält international standardisierte Felder, die im Einvernehmen ausgefüllt werden können. Die Unterschrift unter dem Bericht ist freiwillig und kann nicht verlangt oder erzwungen werden.

Auch gegenüber der Polizei besteht keine Pflicht, Angaben zum Unfallhergang zu machen. Es ist ausreichend, seine persönlichen Daten anzugeben und zu erläutern, welche Beteiligung am Geschehen vorliegt. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/AvD

 


Veröffentlicht am: 25.07.2023

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