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Wirtschafts-News vom 21.10.2023

Thema heute: Bieterstreik bei Immobilien bereitet Erben Sorgen



Der erfolgsverwöhnte deutsche Immobilienmarkt durchläuft derzeit schwere Zeiten. Von dem Abwärtstrend erfasst werden auch Zwangsversteigerungsimmobilien. Branchenexperten sprechen bereits vom Bieterstreik: Außer Immobilienprofis gibt kaum noch jemand Gebote in den Zwangsversteigerungsterminen ab. Das verzögert auch die Erbauseinandersetzung in Erbengemeinschaften erheblich. Doch es gibt Ausweichstrategien.


In den zurückliegenden Jahren des Immobilienbooms lebten auch die Zwangsversteigerungsobjekte auf. Kam eine Immobilie zur Versteigerung, wurde durchgängig der vom Gutachter ermittelte Wert der Immobilie im Bieterverfahren erreicht. Doch jetzt haben sich die Vorzeichen verschlechtert. Denn auf dem freien Markt sind die Immobilienpreise im Bundesschnitt inflationsbereinigt seit dem vergangenen Jahr um 20 Prozent eingebrochen. Das hat das Bundesbauministerium unter Hinweis auf den German Real Estate Index festgestellt. Dieser neue Index wurde von einem Forscherteam der Universität Bonn entwickelt, um die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen.

50-Prozent-Grenze im Wiederholungstermin aufgehoben

Dieser Preiseinbruch hat natürlich auch Auswirkungen auf den Sekundärmarkt der Zwangsversteigerungsimmobilien. Haben mehrere Erben eine Immobilie erworben und können sie sich nicht auf einen Privatverkauf einigen, kommt es zu einem so genannten Teilungsverlauf, d.h. die Immobilie wird zwangsversteigert und der erzielte Erlös anschließend entsprechend der Erbquoten geteilt. „Wir beobachten beim ersten Zwangsversteigerungstermin, dass kaum noch Gebote über 70 Prozent abgegeben werden.

Oft wird gar nicht oder unter 50 Prozent des Verkehrswertes geboten, so dass das Amtsgericht den Termin automatisch aufhebt und nach maximal einem halben Jahr einen zweiten Versteigerungstermin anberaumt“, hat Manfred Gabler, Geschäftsführer der Fa. ErbTeilung aus Weilheim, beobachtet. Zum Hintergrund: Kommt es zu diesem Wiederholungstermin, gibt es keine preisliche Untergrenze mehr, zu der die Immobilie mindestens versteigert werden muss. Rein theoretisch könnte dann ein Interessent einen symbolischen Euro bieten und dafür den Zuschlag erhalten.

Notbremse gegen das Verramschen der Immobilie

„Meist geht in den Wiederholungsterminen der Bieterwettbewerb los. Ist das nicht der Fall und bleiben die Angebote deutlich unter 50 Prozent, sollte der Erbe überlegen, die Immobilie selbst zu ersteigern statt sie weit unter Wert an einen Immobilienhai zu verschenken“, rät Manfred Gabler zu einem Rettungserwerb.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 21.10.2023

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