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Wirtschafts-News vom 10. Februar 2024

Thema heute: Europäische KI-Verordnung: TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zum AI Act



Der TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung des Rats zur europäischen KI-Verordnung (AI Act), mit der der erste europäische Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz geschaffen wird. Vor der Abstimmung war ungewiss, ob der AI Act eine Mehrheit im Rat finden würde, da unter anderem Deutschland und Frankreich Vorbehalte geäußert hatten.


Ein zentrales Element des AI Acts ist der risikobasierte Ansatz. Nur KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, müssen verpflichtende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel KI-Systeme in Medizinprodukten oder in kritischen Infrastrukturen. Aus Sicht des TÜV-Verbands ist es wichtig, dass bestimmte hochriskante KI-Systeme zwingend von einer unabhängigen Prüfstelle geprüft werden müssen. So kann sichergestellt werden, dass alle Anforderungen an Transparenz, Datenqualität oder Cybersicherheit eingehalten werden.

Weniger risikobehaftete KI-Systeme fallen dagegen nicht in den Anwendungsbereich der Regulierung. Allzweck-KI-Systeme wie ChatGPT müssen verpflichtende Anforderungen erfüllen
Ausdrücklich positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass künftig auch sogenannte Allzweck-KI, zum Beispiel generative KI-Modelle wie ChatGPT, bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen.

„Insbesondere leistungsstarke KI-Modelle können für Fake News, Deepfakes oder die Manipulation vulnerabler Gruppen genutzt werden und bergen damit große Risiken für Sicherheit und Demokratie. Mit der Regulierung dieser Systeme geht der EU-Gesetzgeber entschlossen gegen diese Bedrohungen unserer Demokratie vor, was im Superwahljahr 2024 mit Blick auf mögliche Wahlkampfbeeinflussung umso wichtiger ist,“ heißt es beim TÜV-Verband.

TÜV-Verband fordert einheitliche Umsetzung und klare Leitfäden

Nun gilt es, die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung des AI Acts auf nationaler und europäischer Ebene zu stellen. Die Anforderungen des AI Acts müssen zeitnah durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert werden, um Rechtssicherheit für KI-Anbieter, Prüforganisationen und Behörden zu schaffen. Darüber hinaus müssen Rechtsunsicherheiten bei der genauen Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen beseitigt werden.

Der TÜV-Verband drängt darauf, dass die EU-Kommission zeitnah klare Umsetzungsleitfäden mit konkreten Beispielen veröffentlicht, um möglichen Fehleinschätzungen durch die Anbieter vorzubeugen. Der Umsetzungserfolg des AI Acts wird wesentlich von der rechtzeitigen und vollständigen Prüfbereitschaft aller Akteure im KI-Ökosystem abhängen.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 10.02.2024

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