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Ungebetene Gäste im Wohnmobil

Welche Versicherung greift?



Campingurlaub mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil steht hoch im Kurs. Da oft ein halber Hausstand mit an Bord ist, kann es bei einem Einbruch zu teuren Diebstählen kommen. Die Hausratversicherung genügt in einem solchen Fall allerdings nicht, betont der Gesamtverband der Versicherer (GDV).

Für Wohnmobile und Wohnwagen gibt es deshalb spezielle Inhaltsversicherungen, die bei einem Einbruchdiebstahl greifen. Diese auf Campingfahrzeuge zugeschnittenen Versicherungen leisten nicht nur nach einem Einbruch Hilfe, sondern können auch nach Unfällen, Bränden und sogar Überschwemmungen für die Schäden aufkommen.

Campingurlauber sollten bei der Inhaltsversicherung darauf achten, dass die Höhe der Versicherungssumme zum tatsächlichen Inhalt des Wohnwagens oder -mobils passt. Je nach Versicherung kann die Entschädigungssumme begrenzt sein. Übersteigt die Höhe eines Schadens die Versicherungssumme, beispielsweise wenn gleich mehrere teure E-Bikes gestohlen werden, bleiben Verbraucher in diesem Fall auf einem Teil der Kosten sitzen, so der Versicherungsverband.

Die Außenversicherung der Hausrat greift bei Wohnmobilen in der Regel nicht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte 2018, dass die Hausratversicherung nicht für aus einem Wohnmobil gestohlene Gegenstände aufkommen muss. Der Versicherungsschutz der Hausrat erstrecke sich – auch bei der Außenversicherung – auf Gebäude. Ein Wohnmobil, so das Gericht, sei nun mal kein Haus.

Die Teil- bzw. Vollkasko des Wohnmobils versichert den Schaden nach einem Einbruchdiebstahl ebenfalls nicht. Teil- und Vollkasko leisten nach Diebstählen ausschließlich, wenn fest eingebaute Teile des Fahrzeugs gestohlen werden, wie etwa der Bordcomputer. Nach einem Diebstahl des ganzen Wohnmobils übernimmt die Kaskoversicherung ebenfalls den Schaden. Nach Statistiken der Kfz-Versicherer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Camping-Kraftfahrzeug geklaut wird, mehr als viermal so hoch wie bei normalen Pkw. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/Michael Kirchberger

 


Veröffentlicht am: 22.07.2024

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