
Was  haben Denkmalschutz und Kapitalanlagen gemeinsam? Auf den ersten Blick  nicht viel, im Bereich der Denkmalimmobilien kommen beide Stichworte  allerdings zusammen. 
Zu dieser Gebäudeart zählen alle  unbeweglichen Güter mit einem besonderen architektonischen,  landschaftlichen oder archäologischen Wert. Demnach besitzen solche  Bauwerke einen erhaltenswerten Charakter, dessen Bedeutung aus der  künstlerischen Gestaltung oder den spezifischen technischen Attributen  hervorgeht. Darin entfaltet sich auch ihr finanzielles Potenzial: „Laut  der Richtlinien der Denkmalbehörde handelt es sich hierbei um Objekte,  bei denen restaurative Maßnahmen als ausdrücklich förderungsbedürftig  und profitabel gelten“, erläutert Sebastian Reccius, Vorstandsmitglied der DI DEUTSCHLAND.Immobilien AG.
Schützenswerter Charme
Denkmäler  erinnern an die Vergangenheit, spiegeln den damals vorherrschenden  Zeitgeist wider und fungieren so als historischer Zeuge. Eben diese  Aspekte machen sowohl die Vermietung als auch das Wohnen in solch  geschichtsträchtigen Gemäuern ausgesprochen reizvoll. Erst im Laufe der  Jahrhunderte entwickelten sich diese schützenswerten Immobilien zu einer  attraktiven Kapitalanlage, deren Stellenwert abhängig von ihrer  Geschichte und mit zunehmendem Alter steigt. „Bis heute liegt der Schutz  von Bauten mit Geschichte im öffentlichen Interesse, weshalb in  Deutschland eine Reihe von Förderungsmaßnahmen existieren, die die  Besitzer dieser Immobilien finanziell unterstützen“, erläutert Reccius.  „Damit sich ein solches Objekt jedoch als Kapitalanlage eignet, bedarf  es einer Sanierung nach aktuellen Richtlinien.“
Förderung im Interesse der Öffentlichkeit
Aufgrund  der höheren Anschaffungspreise dienen Denkmalimmobilien vor allem für  Besserverdiener als lukrative Anlagemöglichkeit. Dennoch ergeben sich  durch ihren Erwerb für jeden besondere Steuervorteile, die aus den  Instandsetzungsmaßnahmen des Objekts hervorgehen. „Im Vergleich zu einem  Neubau erweisen sich der Bezug und die Sanierung dieser Gebäudeart als  wesentlich kostengünstiger – vorausgesetzt die Restaurierung erfolgt  nach dem Kauf“, betont Reccius. So lassen sich die entstandenen  Aufwendungen in einem Zeitraum von 12 Jahren vollständig durch eine  erhöhte Abschreibemöglichkeit (AfA – Absetzung für Abnutzung) steuerlich  geltend machen. Da Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an  spezielle behördliche Auflagen geknüpft sind und sich die Instandsetzung  aus diesem Grund komplexer und aufwendiger gestaltet, profitieren  Investoren im Gegenzug von vereinfachten Förderbedingungen. „Nach  Abschluss der Sanierung erfolgt ein letztes Gutachten durch das  zuständige Amt, was zudem die Grundlage für eine steuerliche Absetzung  für Abnutzung bildet“, erklärt Reccius. Zusätzlich gewährleistet die  strenge Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben eine hohe Bau-  sowie Wohnqualität.
Ressourcenschonendes Investment
Oftmals  unbeachtet beim Kauf einer Denkmalimmobilie bleibt der Faktor  Nachhaltigkeit als positiver Nebeneffekt. Denn durch die Anschaffung  besonders erhaltenswerter Altbauten leisten Investoren einen aktiven  Beitrag zur Nachhaltigkeitsförderung. So verhält sich eine Sanierung von  Denkmalimmobilien aufgrund des geringeren Materialverbrauchs und der  Verwendung von ausschließlich natürlichen Baustoffen besonders  nachhaltig. Zugleich schont die Erhaltung von bereits Bestehendem die  städtischen Grünflächen. „Neben ihrer Attraktivität als wertbeständiger  und sogar -steigender Kapitalanlage sowie den damit zusammenhängenden  steuerlichen Vorteilen bietet der Erwerb von Denkmalimmobilien  Investoren einen weiteren Anreiz durch den aktiven Schutz von Umwelt und  natürlichen Ressourcen“, schlussfolgert Reccius.
Quelle: DI Deutschland.Immobilien AG




