Ob  kleiner Anhänger, Bootstrailer oder Wohnwagen: Bei der Kombination  Fahrzeug und Anhänger müssen neben den gesetzlichen Vorschriften einige  weitere Aspekte beachtet werden. Dazu gehört vor allem die Frage,  welchen Führerschein der Staat vorschreibt und welche maximale  Anhängelast für das jeweilige Fahrzeug gilt? 
Gleichzeitig  darf die Verkehrssicherheit nicht vernachlässigt werden. Mit einer  fachgerechten Ladesicherung verringert sich zum Beispiel die  Unfallgefahr.
Bei kleinen Anhängern reicht im Regelfall ein  Führerschein der Klasse B aus. Entscheidend sind die zulässige  Gesamtmasse des Anhängers sowie des Gespanns. Besitzer eines  Führerscheins der Klasse B dürfen mit ihrem Auto einen Anhänger mit  einer Gesamtmasse von 750 Kilogramm ziehen. Der Anhänger darf auch einen  höheren Wert aufweisen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns  bei maximal 3500 Kilogramm liegt.
Einen größeren Spielraum  ermöglicht der Führerschein der Klasse B96. Die zulässige Gesamtmasse  des Gespanns beträgt hier 4250 Kilogramm. Mit einer Fahrerlaubnis der  Klasse BE darf die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und des Anhängers bei  jeweils 3500 Kilogramm liegen: Hier betrachtet der Gesetzgeber beide  Komponenten des Gespanns gesondert. Entscheidend ist zudem, bis zu  welcher Anhängerlast das Fahrzeug zugelassen ist – also das  Gesamtgewicht des Anhängers einschließlich Ladung.
Der  Führerschein spielt bei diesem Aspekt keine Rolle – entscheidend sind  ausschließlich die individuellen Fahrzeugdaten. Diese trägt die  Kfz-Behörde in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in den Zeilen O.1 und  O.2 ein. Im Fahrzeugschein befinden sich die Werte auf Seite 3 in den  Zeilen 28 und 29.
Diese Daten geben die maximale Anhängelast für  ungebremste und gebremste Anhänger an. Es gilt folgender Grundsatz: Die  gezogene Anhängelast darf bei Pkw die zulässige Gesamtmasse des  Zugfahrzeugs nicht überschreiten und darf höchstens 3500 Kilogramm  betragen. Bei Geländefahrzeugen darf die Anhängelast beim  Anderthalbfachen der Gesamtmasse des Zugfahrzeugs liegen.
Beim  Beladen müssen unbedingt die zulässige Anhängelast sowie die Stützlast  beachtet werden. Darüber hinaus empfiehlt sich eine sichere  Positionierung der Ladung. Schwere Gegenstände sollten sich über der  Achse des Anhängers befinden. Anderes Transportgut sollten Fahrer  gleichmäßig über den Anhänger verteilen. Bestenfalls stützen sich  mehrere Gegenstände gegenseitig und verhindern dadurch ein Verrutschen.  Eine falsche Beladung kann das Fahrverhalten einschließlich Bremsweg  negativ beeinflussen. Zudem drohen bei einer Überladung Bußgelder und  Punkte im Flensburger Verkehrssünderregister.
Grundsätzlich  fordert der Gesetzgeber, dass sich die Ladung während der Fahrt nicht  bewegen oder herunterfallen darf. Fahrer müssen dies mit einer  maßgeschneiderten Ladesicherung gewährleisten. Dabei hängen die  konkreten Sicherungsmaßnahmen von der Art des Transportguts ab.  Wertvolle Dienste leisten Spanngurte, mit denen sich Gegenstände  fixieren lassen. Bei schweren Lasten empfehlen sich Metallgurte, die  eine höhere Stabilität aufweisen. Wer loses Gut transportiert, sollte  ein Spannnetz nutzen. Diese Netze eignen sich unter anderem bei  Gartenabfällen und Sand.
Bis zu einem bestimmten Maß darf  Transportgut über den Anhänger herausragen. Wichtig ist erstens, dass  das Kennzeichen und die Lichter weiterhin sichtbar sind. Außerdem  sollten Fahrer das Beförderungsgut mit einer hellroten Fahne, einem  Warnschild oder einem Warnzylinder kennzeichnen.
Innerhalb von  geschlossenen Ortschaften gilt die gewöhnliche Höchstgeschwindigkeit.  Außerhalb von Ortschaften dürfen Fahrzeuge mit Anhänger maximal 80 km/h  fahren. Eine Ausnahme ist möglich, wenn Fahrer für ihren Anhänger eine  Tempo-100-Plakette beantragen. Das Zugfahrzeug muss dann über ein  Anti-Blockier-Bremssystem verfügen, und der Anhänger für eine  Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt sein. Zudem dürfen die  Anhängerreifen höchstens sechs Jahre alt sein und müssen für eine  Geschwindigkeit von 120 Kilometer pro Stunde zugelassen sein. 
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