
Wasserspiele mal anders
Unbemerkt  und vermutlich ungewollt hat ein Dreieinhalbjähriger gleich zwei  Wohnungen unter Wasser gesetzt: Das offensichtlich sehr selbstständige  Kleinkind war alleine zur Toilette gegangen und hatte die Menge des  benötigten Papiers wohl überschätzt. 
Hinzu kam laut ARAG  Experten eine Verkettung unglücklicher Umstände: Nachdem der Abfluss  erfolgreich verstopft war, verhakte sich auch noch der Spülknopf. Fazit:  Das unaufhörlich nachlaufende Wasser sorgte für eine überlaufende  Toilette und flutete zunächst das eigene Bad, bis es schließlich durch  die Decke in die Wohnung darunter tropfte. Verletzte Aufsichtspflicht ?  Nein, entschied das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Denn ein Kleinkind  von drei Jahren muss nicht mehr ununterbrochen beaufsichtigt werden,  zumal die Mutter es in diesem Fall bereits ins Bett gebracht hatte und  damit rechnen konnte, dass es schlief. Die klagende  Wohngebäudeversicherung musste die Kosten somit komplett ersetzen (Az.:  I-4 U 15/18).
Unerlaubte Kontoplünderung
Die ARAG  Experten haben eine gute Nachricht für alle Kinder mit Sparschweinen:  Eigentum ist Eigentum! Eltern dürfen das Geld ihres minderjährigen  Nachwuchses nicht ausgeben, wenn es den Kindern eindeutig gehört. Das  Oberlandesgericht Celle geht sogar noch einen Schritt weiter und  verbietet die Verwendung der Ersparnisse selbst dann, wenn die Familie  in finanziellen Schwierigkeiten steckt und das Kind eingewilligt hat.
Vielmehr  greift die Pflicht der Vermögensvorsorge: So wurde ein Vater, der das  großelterliche Erbe seiner Tochter in den Hausbau gesteckt hatte, dazu  verurteilt, ihr nicht nur die entnommene Summe zurückzuzahlen, sondern  die Zinsen gleich noch obendrauf zu legen. Nicht bekannt ist, ob das  Mädchen nun Miete fürs Kinderzimmer zahlen muss (Az.: 21 UF 89/17).
Wilder Westen im Vorgarten
Zur  Not darf ein Vater auch mit Waffengewalt die Persönlichkeitsrechte  seiner Kinder schützen. Der Mann hatte eine Drohne, die im Tiefflug über  seine im Garten spielenden Töchter kreiste, mit dem Luftgewehr  abgeschossen. Zuvor hatte er lautstark nach dem Besitzer des unbemannten  Flugobjektes gerufen, der dies zunächst überhörte. Erst als sein Gerät  in Trümmern lag, war der Pilot aufgetaucht. Von der anschließenden  Anklage wegen Sachbeschädigung wurde der Familienvater freigesprochen.  Denn das Gericht billigte ihm laut ARAG Experten Defensiv-Notstand nach  Paragraf 228 Bürgerliches Gesetzbuch zu, der auch extreme Reaktionen  gestattet (Amtsgericht Riesa, Az.: 9Cs 926 Js 3044/19).
Foto: Pixabay
Die lieben Kleinen
ARAG Experten mit mehr oder weniger amüsanten Urteilen aus der Kinderwelt
Veröffentlicht am: 13.01.2025
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