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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten vom 16. September 2025 mit Michael Weyland

Thema heute: Einschränkung des Widerrufsrechts: Ausgehöhlte Widerrufsmöglichkeit beschneidet Verbraucherrechte



Die aktuelle Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts schränkt das Widerrufsrecht ein und benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher. Das moniert der Hamburger Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV). Künftig soll das Widerrufsrecht nach spätestens zwölf Monaten und 14 Tagen enden – bei Lebensversicherungen nach 24 Monaten und 30 Tagen, selbst wenn grundlegende Informationen des Unternehmens zum Vertrag falsch sind oder fehlen.


Bisher wurden die Versicherer in solchen Fällen mit empfindlichen Konsequenzen zur Einhaltung ihrer Informationspflichten angehalten. Denn solange die Versicherten nicht richtig informiert waren, begann die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Sie konnten den Vertrag mit einem Widerruf auch Jahre später ohne Kostennachteile auflösen. Da insbesondere die Auflösung eines Lebensversicherungsvertrages erhebliche Kostennachteile bedeutet, ist das eine attraktive Vertragsoption. Mit einer Nachbelehrung konnte der Versicherer indes sein Versäumnis jederzeit nachholen und die Frist von 30 Tagen in Gang setzen. Doch die rechtssichere Möglichkeit wählte in der Vergangenheit kaum ein Versicherer. Stattdessen wehrten die Unternehmen die Widerrufsrechte ihrer Kunden mit juristischen Mitteln ab. Ihre häufigsten Argumente: der Informationsfehler ist nebensächlich und das Verhalten der Versicherungskunden treuwidrig. In der Folge kam es zu Massenverfahren vor den schnell überlasteten Gerichten und zu einer bedenklich unübersichtlichen Rechtsprechung
.
„Die bisherige Regelung zum Widerrufsrecht war einfach und konsequent. Jetzt zieht der Gesetzgeber weichgekocht vom ewigen Lamentieren der Versicherer und der Justiz dem Verbraucherschutz den Stecker. Künftig bleiben selbst gravierende Verstöße gegen Informationspflichten nahezu folgenlos. Stellt ein Verbraucher zu spät fest, dass Angaben seines Versicherers nicht stimmen, kann er nur noch mit hohen Verlusten aus einem mängelbelasteten Lebensversicherungsvertrag aussteigen“, sagt man beim BdV-Vorstand. Hinzu kommt, dass es den Verbrauchern deutlich schwerer gemacht worden ist, ihre Widerrufsrechte bei Versicherungsverträgen zu verstehen. Denn der Gesetzgeber hat das Muster für eine Widerrufsbelehrung, das die Versicherer als vermeintlich rechtssichere Variante verwenden sollen, mittlerweile auf mehr als 2.500 Wörter anwachsen lassen. In einer üblichen Schriftgröße füllt das knapp vier Seiten.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 17.09.2025

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