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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten vom 22. März 2026 mit Michael Weyland



Die Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen beginnt bereits mit dem Vertrags- schluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Das hat der Bundesge- richtshof (BGH) entschieden. Jetzt hat Finanztip herausgefunden: Dieses Prinzip gilt für alle Telekommunikationsdienste und auch beim Anbieterwechsel. Das Urteil gilt also ebenfalls für Kabel und DSL.



Die Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen beginnt bereits mit dem Vertrags- schluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Das hat der Bundesge- richtshof (BGH) entschieden. Jetzt hat Finanztip herausgefunden: Dieses Prinzip gilt für alle Telekommunikationsdienste und auch beim Anbieterwechsel. Das Urteil gilt also ebenfalls für Kabel und DSL. Das haben Bundesnetzagentur und Verbraucherzent- rale auf Nachfrage des Geldratgebers bestätigt.

Viele Verbraucher können ihre Internetverträge deshalb früher kündigen als gedacht – und so die teuren Endmonate vermeiden, in denen Vertragsboni oft nicht mehr gelten. Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich so im Schnitt 24 Euro sparen.

Der BGH entschied im Januar über eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Glasfaseranbieter Deutsche GigaNetz. Danach beginnt die maximale Vertragsbindung von 24 Monaten bereits mit der Vertragsunterzeichnung. Das ist besonders relevant, wenn Kunden einen neuen Vertrag lange vor der tatsächlichen Freischaltung ihres Anschlusses abschließen. Ein Urteil mit Signalwirkung: Die Entscheidung gelte „nicht nur für Glasfaserdienste, sondern für alle Telekommunikationsdienste“, teilte die Bundesnetzagentur Finanztip mit. Auch die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus, dass ein Vertrag grundsätzlich bereits mit dem Vertragsschluss beginnt – selbst wenn er erst nach Ende eines laufenden Vertrags genutzt werden soll.

„Viele Verbraucher denken, die Mindestlaufzeit beginnt erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Tatsächlich beginnt sie meist schon mit dem Vertragsabschluss“, sagt man bei Finanztip. „Wer einen neuen Vertrag Monate vor der Umschaltung unterschreibt, kann deshalb oft auch früher kündigen.“

Früher kündigen und teure Endmonate vermeiden


Viele Internetverträge starten mit günstigen Einstiegspreisen, später steigt die Grundgebühr dann deutlich. Wer früher wechseln kann, vermeidet diese teuren letzten Vertragsmonate. Eine Auswertung von Finanztip zu den 25 besten Internetangeboten auf Vergleichsportalen zeigt: Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich im Schnitt rund 24 Euro sparen. Wer beispielsweise drei Monate früher kündigen kann, spart dann etwa 72 Euro. Verbraucher sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen. „Entscheidend ist ein Vergleich der Angaben zu Vertragsbeginn, Ende der Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Anbieter müssen diese transparent ausweisen“.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 22.03.2026

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