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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten vom 25. März 2026 mit Michael Weyland

Thema heute: Fahrrad-Check vor der Tour – aber was ist mit dem Versicherungsschutz?



Radfahren boomt, doch viele vernachlässigen die Wartung ihres Drahtesels. Laut aktu- eller DEKRA/Ipsos-Fahrradstudie verzichten 68 Prozent der Radbesitzer auf einen re- gelmäßigen Service. „Vor einer Radtour gehört nicht nur das Fahrrad auf den Prüf- stand, sondern auch der Versicherungsschutz.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und beim Thema Diebstahl stehen verschiedene Absicherungsoptionen zur Wahl“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Egal ob Wochenendausflug oder Urlaubstour: Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer mit im Gepäck sein. Denn wer beim Radfahren einen Unfall verursacht und dabei andere Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden aus eigener Tasche begleichen. Es sei denn, die Haftpflichtversicherung springt ein. Doch wie sieht es mit dem Schutz des eigenen Rads aus? „Die Hausratversicherung kann auch unterwegs helfen. Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum gestohlen – zum Beispiel aus dem Keller eines Hotels oder dem Abstellraum einer Ferienwohnung – ist das ein klassischer Einbruchdiebstahl, der über die Hausratpolice abge- deckt ist“, sagt der BdV. Auf dem Campingplatz lässt sich dieser Schutz jedoch kaum umsetzen.

Worauf es bei der Fahrradabsicherung in der Hausratversicherung ankommt, erklärt das BdV-In- foblatt „Hausratversicherung“.

Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl schützen möchte, kann dies häufig über einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung tun – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Bei vielen Premiumtarifen ist dieser Schutz oft sogar inklusive. „Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer einen Rund-um-die-Uhr-Schutz an. Das bedeutet: Auch in den Nachtstunden ist das Fahrrad versichert, sofern es mit einem Schloss an einem festen Gegenstand gesichert war – etwa an einem Laternenpfahl oder Fahrradständer“, sagt man. Vor dem Start in den Urlaub empfiehlt es sich, bei der eigenen Versicherung die genauen Konditionen zu erfragen und sich den Schutzumfang schriftlich bestätigen zu lassen.

Geht die Radtour über die Landesgrenzen hinaus, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterla- gen: Gilt der Schutz auch im Ausland? Am besten klären Reisende auch das rechtzeitig mit ihrem Versicherer ab. Ebenso wichtig ist es, sich vorab über die Verkehrsregeln im Zielland zu informieren. In einigen Ländern ist beispielsweise das Tragen eines Fahrradhelms gesetzlich vorgeschrieben.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 25.03.2026

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