(djd). Der Wechsel des Stromanbieters ist ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich. Diese EU-Richtlinie tritt dann auch in Deutschland in Kraft. Der Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher: Der Wechselprozess wird weiter vereinfacht. Außerdem können Stromanbieter ihre Angebote schneller auf das Verbraucherverhalten anpassen, das fördert Wettbewerb und trägt zur Stabilisierung der Preise bei.
Wichtig: Unabhängig vom 24-h-Lieferantenwechsel müssen weiterhin Laufzeiten und Kündigungsfristen des bisherigen Vertrags eingehalten werden. Der Wechseltermin muss also in der Zukunft liegen. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind dann nicht mehr erlaubt. Unter Einhaltung der Fristen soll der technische Umstieg auf einen neuen Vertrag und zu einem neuen Lieferanten dann innerhalb eines Werktages erfolgen können. Nur bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug ist es möglich, den Stromanbieter trotz laufenden Vertrags vorzeitig zu wechseln. Auch dabei sollte man unbedingt auf die bisherige Kündigungsfrist achten, um nicht in der - meist teureren - Grundversorgung zu landen.
In diesen fünf Schritten funktioniert der 24-h-Lieferantenwechsel:
1. Angebote checken: Um Angebote miteinander vergleichen zu können, muss man wissen, wie hoch der eigene Jahresverbrauch ist und wie viel man aktuell bezahlt. Ablesen lässt sich dies am besten auf der letzten Jahresabrechnung.
2. Tarif auswählen: Den Tarif aussuchen, der am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt. Dabei sind nicht nur die Kosten, sondern auch die Vertragskonditionen wie Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist oder Preisgarantie zu beachten.
3. Vertrag abschließen: Den neuen Vertrag kann man ganz einfach online abschließen. "Für die schnelle Abwicklung benötigt man die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID genannt. Die elfstellige Kennziffer steht auf der letzten Stromrechnung. Alternativ reicht die Angabe der Zählernummer und der Stromlieferant findet die MaLo-ID beim Netzbetreiber heraus", teilt Ata Mohajer vom integrierten Energieversorger LichtBlick mit.
4. Alten Stromvertrag kündigen: Die Kündigung des Altvertrags sowie den Datenaustausch mit dem Netzbetreiber und dem bisherigen Versorger übernimmt der neue Anbieter. Nur wer sein Sonderkündigungsrecht nutzt, etwa bei einer Preiserhöhung, muss selbst kündigen.
5. Wechsel wird bestätigt: Innerhalb von 24 Stunden werktags teilt euch der neue Energieversorger mit, ob und zu welchem Termin er die Energiebelieferung aufnehmen wird. Der Übergang erfolgt fließend. Aber: Samstags kann der Wechsel erst zu Montag beziehungsweise Dienstag erfolgen. "Auch bei nicht bekannter MaLo-ID kann es etwas länger dauern", so Mohajer.
Foto: djd/LichtBlick/Getty Images/Westend61
Kurzer Prozess
Wechsel des Stromanbieters ist künftig noch schneller möglich
Veröffentlicht am: 23.05.2025
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