Koffer und Rucksäcke, Kinderfahrrad und Kühlbox – vor der Fahrt in die Ferien stapeln sich häufig mehr Utensilien rund ums Auto als hineinpassen. Bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder es bleibt so manches daheim – oder der Stauraum wird erweitert. Dazu bietet der Zubehörhandel verschiedene Möglichkeiten. Dachbox, Heckbox auf der Anhängerkupplung oder ein kleiner Anhänger schaffen den gewünschten Platz.
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH stellt die wichtigsten Lösungen vor und erklärt, worauf es bei Montage und Nutzung ankommt.
1. Die Dachbox: Sie ist der Klassiker unter den Stauraumerweiterungen. 300 bis 600 Liter Volumen stehen für vieles bereit, von Kleidern über Skiausrüstungen bis zum Campingzubehör. Aber Achtung: In die Dachbox gehört nur leichtes Gepäck. Sonst kann die Konstruktion an Grenzen stoßen. Vor allem aber ändert sich das Fahrverhalten des Autos durch eine deutliche Verschiebung des Schwerpunktes nach oben. Die zulässige Dachlast ist in der Betriebsanleitung der Fahrzeuge angegeben, nicht jedoch im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Zur Dachlast gehören die Box selbst, ihr Trägersystem und natürlich die Ladung. Meist darf die Summe zwischen 50 und 100 Kilogramm betragen. Wiegt zum Beispiel das Trägersystem fünf Kilogramm und die Dachbox 20 Kilogramm, dann darf die Box bei 50 Kilogramm zulässiger Traglast mit 25 Kilogramm Gepäck befüllt werden.
Die erlaubte Fahrzeughöhe von maximal vier Metern dürfte im Alltag kaum erreicht werden. Aber Achtung: Bei Vans oder SUV werden Parkhauseinfahrten zu Dachbox-Killern. Grundsätzlich erhöht eine Dachbox den Luftwiderstand mit der Folge, dass der Spritverbrauch um zehn bis 20 Prozent ansteigen kann. Als Gegenmaßnahme hilft reduziertes Tempo. Noch wichtiger: Nach dem Urlaub die Dachbox vom Wagen abnehmen, damit nicht sinnlos Treibstoff verbraucht wird
2. Die Heckbox auf der Anhängerkupplung: Mit einem Fassungsvermögen von 200 bis 400 Litern stellt sie eine Alternative zur Dachbox dar. Grundsätzlich wird die Heckbox auf der Anhängerkupplung montiert. In diesem Fall geht es um die Stützlast als limitierenden Faktor. Diese ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Punkt 13) sowie auf dem Typenschild in der Nähe des Kugelkopfs zu finden. Sie beträgt meistens zwischen 50 und 75 Kilogramm. Vorsicht vor Überladung: Wiegen Träger und Box selbst zusammen bereits 30 Kilogramm, bleiben bei 50 Kilogramm erlaubter Stützlast nur 20 Kilogramm fürs Gepäck.
Heckboxen dürfen Rückleuchten und Kennzeichen nicht verdecken, sonst ist eine Zusatzbeleuchtung samt eigenem Kennzeichenhalter unumgänglich. Manche Heckboxen lassen sich nach unten oder seitlich abklappen, so bleibt auch der Stauraum eines Kombis erreichbar. Das Gewicht von Gepäck im Kofferraum und Heckbox verschiebt den Schwerpunkt des Fahrzeug nach hinten, auch das führt zu einem ungewohnten Fahrverhalten. Die GTÜ empfiehlt, regelmäßig die Befestigung der Heckbox zu überprüfen. Denn sie wird vor allem auf längeren Fahrten oder auf schlechten Straßen mechanisch stark beansprucht.
3. Der kleine Anhänger: Die meisten Transportprobleme des Urlaubsgepäcks lassen sich durch einen Anhänger lösen. Mit einem Planenaufbau ist dessen Fracht vor Regen geschützt. In den Fahrzeugpapieren wird die erlaubte Anhängelast angegeben, bei ungebremsten Anhängern beträgt sie meist um 750 Kilogramm je nach Fahrzeugtyp. Das größte Gewicht liegt auf den Rädern des Anhängers. Aber die Stützlast, also das maximale Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung drücken darf, gilt selbstverständlich auch hier. Deswegen muss auf die Gewichtsverteilung innerhalb des Anhängers geachtet werden.
Für Urlaubsfahrten wichtig: In den Niederlanden, Österreich und der Schweiz müssen Autofahrer beim Fahren mit einem Anhänger diesen durch eine zusätzliche Sicherungsvorrichtung wie Sicherungsseil oder -kette mit dem Fahrzeug verbinden. Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Grundsätzlich gilt für die Fahrt mit dem Anhänger ein Tempolimit von 80 km/h, auch auf Autobahnen. Unter gewissen Voraussetzungen ist Tempo 100 möglich. Dazu gehört, dass der Anhänger technisch für diese Geschwindigkeit zugelassen sein muss, seine Reifen (Geschwindigkeitsindex mindestens L/120 km/h) nicht älter als sechs Jahre sind und er eine entsprechende Plakette am Heck trägt. Das Zugfahrzeug muss mit einem Antiblockiersystem ausgerüstet sein. Die 100 km/h-Zulassung ist nur in Deutschland gültig.
4. Ladegut sichern! Ob Dachbox, Heckbox oder Anhänger – wichtig ist das sichere Verzurren der Ladung. Selbst bei einer Vollbremsung sollten keine Gegenstände unkontrolliert herumrutschen. Sonst droht eine Beschädigung von Fracht wie Transportbehälter.
Quelle: GTÜ
Wenn der Kofferraum an seine Grenzen stößt
GTÜ-Tipps für mehr Stauraum unterwegs
Veröffentlicht am: 25.06.2025
Ausdrucken: Artikel drucken
Lesenzeichen: Lesezeichen speichern
Feedback: Mit uns Kontakt aufnehmen
Twitter: Folge uns auf Twitter
Facebook: Teile diesen Beitrag auf Facebook
Hoch: Hoch zum Seitenanfang