
(djd). Der Auszug aus einer Mietwohnung markiert oft nicht nur das Ende eines Mietverhältnisses, sondern auch den Beginn möglicher Streitigkeiten. Besonders häufig entstehen Konflikte zwischen Mietern und Vermietern darüber, welche Gebrauchsspuren als normale Abnutzung gelten und welche Schäden vom bisherigen Mieter behoben oder finanziell ersetzt werden müssen.
In einem ungewöhnlichen Fall ging es nun zwischen ehemaligem Mieter und Vermieter um die Art des Toilettenpapiers – und ein mögliches pikantes DNA-Gutachten. Letztlich war der Mieter froh, dass er die Ansprüche des Vermieters mit Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung abwehren konnte. Hier der Fall aus der Praxis:
WC-Verstopfung durch feuchtes Toilettenpapier
Ein Mann hatte Lust auf einen Tapetenwechsel und seine Mietwohnung gekündigt. Die Wohnungsübergabe verlief reibungslos, es gab nichts zu beanstanden. Nachdem sich der Mann in seiner neuen Wohnung schon eingelebt hatte, erhielt er Post von seinem ehemaligen Vermieter, der ihn über eine verstopfte Toilette in der früheren Wohnung informierte. Ein Klempner hatte festgestellt, dass die Verstopfung durch feuchtes Toilettenpapier verursacht worden war. Auf 2.500 bis 5.000 Euro sollten sich die Reinigungs- und Arbeitskosten belaufen, teilte der Vermieter seinem ehemaligen Mieter mit.
Sowohl Mieter als auch Vormieter streiten die Vorwürfe ab
Denn der neue Mieter hatte abgestritten, jemals feuchtes Toilettenpapier in dieser Wohnung benutzt zu haben. Also trat der Vermieter mit seiner Forderung an den Vormieter heran. Doch auch dieser hatte von feuchtem Toilettenpapier noch nie etwas gehört. Um die Ansprüche des Vermieters abzuwehren, brauchte der ehemalige Mieter einen Rechtsanwalt. Da er bei der Itzehoer Rechtsschutz Union eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatte, wandte er sich an diese. Die Versicherung erteilte dem Mann schnell eine Kostenzusage.
„Ermittlungsarbeit“ ohne Ergebnis – DNA-Gutachten wurde vermieden
Nach umfangreicher Beweisaufnahme im Klageverfahren, zu der unter anderem ein Gutachten über den Hersteller des Toilettenpapiers gehörte, um darüber den Käufer herauszufinden, wurde schnell klar, dass sich der Verursacher des Problems kaum ermitteln ließ. Als nächster Schritt stand ein kostenintensives DNA-Gutachten im Raum – was bedeutet, dass die „Asservate“ gesichert worden wären. Um ein solches Gutachten zu vermeiden, wurde ein Vergleich geschlossen. „Für unseren Kunden bedeutete dies, dass er letztlich keine Kosten tragen musste“, erklärt Stephanie Chander, Geschäftsführerin der Itzehoer Rechtsschutz Union.
Foto: djd/Itzehoer Versicherungen/Freepik/pvproductions
Wer hat das feuchte Toilettenpapier benutzt?
Mietrecht: In einem Fall aus der Praxis wäre es fast zum DNA-Gutachten gekommen
Veröffentlicht am: 03.06.2026
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