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Wenn das Erbe weiterwirkt

Wie ein Testament Angehörige entlastet und Gutes bewegen kann



(djd). Für alle, die ihren Nachlass nach ihren individuellen Wünschen gestalten möchten, gehört ein Testament zur wichtigsten Vorsorge. Denn ohne dieses Schriftstück gilt allein die gesetzliche Erbfolge, die jedoch heutzutage vielen Lebensumständen oder persönlichen Wünschen nicht mehr gerecht wird. Ein Testament zeigt unmissverständlich, wem der Erblassende was vermachen möchte. 

Gutes tun über das eigene Leben hinaus


Anlässlich des Internationalen Tags des Testaments am 13. September machen gemeinnützige Organisationen auf die Möglichkeit einer Testamentsspende aufmerksam. Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie mit ihrem Nachlass auch über ihr eigenes Leben hinaus noch Gutes tun können: Bei einer Testamentsspende kommt das Erbe oder ein Teil davon einem gemeinnützigen Zweck zugute. 

Nachlass für den guten Zweck 

Zudem wollen viele Menschen auch der Gesellschaft etwas zurückgeben. Deshalb bedenken sie mit einem Vermächtnis eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung, die ihren persönlichen Werten und Vorstellungen entspricht. Vor allem diejenigen, die keine eigenen Nachkommen haben, suchen verstärkt nach Möglichkeiten, wie sie ihren Nachlass für einen guten Zweck einsetzen können, damit er nach ihrem Tod Nachhaltiges schafft und nicht an ungeliebte Verwandte oder den Staat fällt. Rat und Orientierung zum Erbe für den guten Zweck gibt die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, ein Zusammenschluss aus 26 gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen. Denn so wie ein Apfelbaum über Generationen immer wieder Früchte trägt, lässt sich mit einem Testament für den guten Zweck weit über das Leben hinaus Gutes bewirken und Zukunft gestalten. Die Initiative bietet unter www.mein-erbe-tut-gutes.de einen umfassenden und kostenlosen Service, etwa eine Ratgeberbroschüre, ausführliche Erbrechts-Tutorials oder den Online-Testamentsgenerator, mit dem man sich ganz einfach die Vorlage für ein rechtssicheres Testament nach den eigenen Wünschen erstellen lassen kann. 

Klarheit für die Hinterbliebenen

Dass es eine Erleichterung sein kann, das eigene Testament aufzusetzen, weiß auch Erbrechtsanwältin Simone Beuger: „Viele haben ihr ganzes Leben lang sparsam gelebt und sich etwas aufgebaut, das ihnen wichtig ist. Ihren Besitz geordnet und den eigenen Werten und persönlichen Wünschen entsprechend zu hinterlassen, ist zumeist eine Herzensangelegenheit.“ Nicht zu vergessen ist auch, dass ein geordnetes Testament den Hinterbliebenen schwierige Entscheidungen abnehmen und somit Streit vermeiden kann. Wenn klar geregelt ist, was mit dem Nachlass passieren soll, ist der Abschied für die Familie oft leichter.

Foto: djd/www.mein-erbe-tut-gutes.de

 


Veröffentlicht am: 18.08.2026

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