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Sommer, Sonne, Urlaubsstimmung – und plötzlich kracht es

Was tun bei einem Verkehrsunfall im Ausland

Ein Verkehrsunfall im Urlaub kann ebenso passieren wie daheim. Doch wie verhält man sich in der Situation im Ausland richtig?

Gut, wenn man sich vor Antritt der Reise informiert hat, ob es im Urlaubsland in Bezug auf die Verkehrsregeln Besonderheiten zu beachten gibt und was man dort bei einem Unfall zu beachten hat. In Europa erweist es sich zudem immer als vorteilhaft, wenn man im Bedarfsfall auf den europäischen Unfallbericht zurückgreifen kann.

Einen Rat haben alle Experten für Autofahrer parat, die im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werden: Ruhe bewahren. Das kann im Zweifel jedoch leichter gesagt als getan sein, wenn etwa ein aufgeregter oder gegebenenfalls sogar erboster Unfallgegner in einer fremden Sprache auf einen einredet und man selbst wenig bis gar nichts versteht. Doch selbst wenn man der Landesprache mächtig ist, können Tipps von Fachleuten nie schaden.

Der ADAC weist zunächst einmal darauf hin, welche Dokumente im Fall eines Falles notwendig oder hilfreich sind. Früher hieß es vor einer Fahrt ins Ausland, rechtzeitig die grüne Versicherungskarte beantragen. Die wird von der eigenen Kfz-Versicherung kostenlos ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Auf der Karte sind alle relevanten Daten zu Fahrzeug und Versicherung vermerkt. Inzwischen ist die grüne Versicherungskarte in den EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein bei einem Unfall nicht mehr erforderlich. Sie kann aber hilfreich sein und Unklarheiten oder Missverständnissen vorbeugen, wie Experten wissen. In Ländern wie etwa Albanien, Bosnien-Herzegowina, der Türkei, Russland und Mazedonien geht es nicht ohne die grüne Karte.

Laut einer aktuellen Auswertung der HUK-COBURG ist die sommerliche Urlaubszeit immer auch Unfallzeit. Demnach ereigneten sich im vergangenen Jahr 43 Prozent aller Auslandsschäden in den Sommermonaten Juli bis September. Die durchschnittliche Schadenhöhe betrug dabei rund 3.500 Euro. Die meisten Unfälle passierten nach dem Schadenranking der HUK-COBURG in Italien mit 17 Prozent, danach folgten Österreich mit 16 Prozent und Frankreich mit 11 Prozent aller Kraftfahrthaftpflicht-Schäden. Am häufigsten kam es demnach beim Ein- und Ausparken zu Schäden. Auffahrunfälle waren die zweithäufigste Schadenursache im Ausland.

Wie hierzulande gehört es auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu den ersten Pflichten eines Autofahrers, den Unfallort zu sichern. Dabei sollte vor dem Aussteigen zunächst die gelbe Warnweste angelegt werden. Sie zu tragen, ist in den meisten Ländern Europas inzwischen vorgeschrieben. Ohne eine solche Weste kann es gegebenenfalls teuer werden. Dann muss der Unfall protokolliert werden, am besten mit aussagefähigen Fotos. Die für eine problemlose Schadensregulierung wichtigen Informationen werden alle in dem europäischen Unfallbericht abgefragt, den jeder Versicherer für seine Kunden bereithält. Aber Achtung: In Frankreich oder den Beneluxstaaten habe dieser Bericht eine ungleich größere Bedeutung als in Deutschland, warnt die HUK-COBURG. Denn dort wird der Inhalt des Berichts mit der Unterschrift unwiderruflich anerkannt. Anmerkungen oder Widersprüche sollten daher unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt jeder Unfallbeteiligte am besten seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Ebenfalls wichtig zu wissen bei einem Unfall im Ausland: Dabei gilt in der Regel nationales Recht. Dies bedeutet, dass die Deckungssummen und die Kosten, die geltend zu machen sind, erheblich niedriger sein können als in Deutschland. Da kann sich – bei Mietwagen – eine sogenannte Mallorca-Police als sehr nützlich erweisen, die eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf im europäischen Ausland angemietete Pkw ermöglicht.

Grundsätzlich empfehlen alle Experten, bei einem Unfall im Ausland die Polizei hinzuzuziehen und sich von den Beamten eine Kopie ihres Unfallprotokolls aushändigen zu lassen. Eine wesentliche Erleichterung der Abwicklung von Unfallfolgen durch die jeweiligen Versicherungen bedeuten deren ausländische Regulierungsbeauftragte. Jede europäische Versicherung verfügt über solche Repräsentanten in jedem Mitgliedsland der Gemeinschaft. Sie helfen bei der Regulierung von Unfallschäden in deutscher Sprache. Außerdem stehen die Deutschen Autoversicherer über den kostenlosen Zentralruf (0800 25 02 600) ihren Kunden im Fall der Fälle zur Seite.

Und wer ganz auf „Nummer sicher“ gehen und sich den Urlaub auf keinen Fall durch unerfreuliche Pflichten versauen lassen will, der schließt eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung ab. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Quelle: Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 10.07.2019

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