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Neue EU-Regeln

Ab 2022 werden mehr Fahrassistentzsysteme vorgeschrieben


Die EU will mithilfe von Fahrzeugassistenzsystemen bis 2050 die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr möglichst auf null reduzieren. Zu diesem Zweck sollen für neue Autos ab Mai 2022 sowie für bereits auf dem Markt befindliche Modelle ab Mai 2024 rund 30 Assistenzsysteme vorgeschrieben werden.

Auf einen entsprechenden Vorschlag, den die EU-Kommission im vergangenen Jahr vorgelegt hatte, einigten sich im Frühjahr dieses Jahres Vertreter des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten. Die neue Vorschrift muss zwar noch offiziell vom Europaparlament und den EU-Staaten bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten kann, doch diese Zustimmung gilt in Brüssel als sicher.

Zu den wichtigsten elektronischen Systemen, die ab 2022 für alle neuen Fahrzeuge verpflichtend sein sollen, gehören unter anderem:
- ein Geschwindigkeitsassistent, der dafür sorgt, dass vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden,
- Spurhalte- und Notbremsassistenten,
- ein Warnsystem, das erkennt, wenn der Fahrer müde wird und seine Konzentration nachlässt,
- der Rückfahrassistent,
- Sensoren und Kameras für LKW und Busse, um den toten Winkel zu eliminieren sowie
- für alle Fahrzeuge eine Art Fahrtenschreiber, vergleichbar der aus Flugzeugen bekannten „Blackbox“. Dieser Rekorder soll bei Unfällen das dem Ereignis vorausgegangene Geschehen dokumentieren.
- Im Gespräch ist ferner eine Wegfahrsperre, welche die Atemluft des Fahrers auf Alkoholgeruch untersucht, und gegebenenfalls den Wagen lahmlegt. Dieser Assistent ist allerdings noch nicht verpflichtend vorgeschrieben. Doch die Möglichkeit des Einbaus eines solchen Instruments soll vorgesehen werden.

Mit den erweiterten Sicherheitsmerkmalen werde eine ähnlich große Wirkung erzielt werden wie durch die Einführung der Sicherheitsgurte, ist sich EU-Industrie-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska sicher. Sollte dies der Fall sein, würden sich die künftig vorgeschriebenen Assistenzsysteme tatsächlich bewähren. Denn die Einführung der Anschnallpflicht in Deutschland in den 1970er Jahren ließ die Zahl der Verkehrstoten hierzulande um mehr als die Hälfte sinken, wie die amtliche Statistik ausweist. Danach kamen zu Beginn der 70er Jahre noch mehr als 20.000 Menschen im Straßenverkehr um. Mitte der Achtziger lag die Zahl der Verkehrstoten bereits deutlich unter 10.000 und ging bis 2018 weiter auf 3.275 zurück. Dazu trug auch weiterer technischer Fortschritt in Form von ABS, Airbags, verbesserte Knautschzonen etc. bei.

Von den künftig verpflichtend vorgeschriebenen Sicherheitsfeatures finden sich etliche bereits in Fahrzeugen der Luxusklasse. Nun soll das Sicherheitsniveau für alle Kraftfahrzeuge erhöht werden, so die Zielsetzung der EU. Damit dürften dann aber auch die Neu-Preise für diese Autos steigen sowie die Kosten für Reparaturen und bestimmte Ersatzteile, prognostizieren Experten. Sie rechnen zum Beispiel bei Auffahrunfällen mit einem deutlich höheren Aufwand, weil sich in den Stoßfängern zunehmend Sensoren und Kameras befinden. Diese müssen, wenn sie bei einem Unfall beschädigt wurden, ebenfalls repariert oder ausgetauscht und danach aufwendig neu eingestellt werden. So habe sich etwa der Austausch einer Windschutzscheibe wegen einiger darin verbauter Assistenzsysteme bereits um rund ein Drittel verteuert, verdeutlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Branche rechnet deshalb mit einem gegenläufigen Effekt, dass seltener werdende Unfälle jeweils höhere Schäden als bislang verursachen werden.

Nicht nur positiv fallen auch die Kommentare von Automobilclubs zu den neuen EU-Vorgaben aus. So kritisiert etwa der ADAC, dass der intelligente Geschwindigkeitsassistent aktuell nicht ausreichend erprobt und ausgereift sei. Daher hält der Verband die vorgesehene Abschaltmöglichkeit für sinnvoll. Als unterstützendes System könne das System im Einzelfall jedoch sicherlich hilfreich sein, befindet der ADAC. Bei anderen Assistenzsystemen ist der Club ebenfalls noch nicht von deren Praxisreife überzeugt.

Wie andere Fachleute auch, hat der Club zudem Bedenken bezüglich der von den intelligenten Assistenten erhobenen Daten. Aus ADAC-Sicht lassen sich etwa bei den Systemen zur Erkennung der Fahrermüdigkeit bzw. Überwachung seiner Aufmerksamkeit zurzeit die Datenschutzimplikationen noch nicht bewerten. Obwohl der Gesetzgeber die Weitergabe oder Speicherung der Daten verbiete, werde eine Überwachung des Fahrzeugführers – je nach Systemausgestaltung – möglich, warnt der Automobilclub. Darüber hinaus wird es nach seiner Einschätzung Begehrlichkeiten geben, zur Unfallaufklärung auf die Daten dieser Systeme zuzugreifen. Hier sieht der ADAC, ähnlich wie bei den anderen Daten, die in modernen Autos registriert werden, noch Regelungsbedarf.

Grundsätzlich begrüßt der ADAC jedoch – wie auch die meisten Versicherer – den überwiegenden Teil der von der EU vorgesehenen Maßnahmen als Beitrag zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit. Allerdings sollten die Systeme ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, nur mit vertretbaren Mehrkosten für die Autofahrer verbunden sowie technisch ausgereift sein, fordern die Experten.

Quelle: Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 25.07.2019

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