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Corona widerlegt die Deutsche Umwelthilfe

... meint der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

Vor dem Hintergrund aktueller Messergebnisse sind Diesel-Fahrverbote nach Ansicht des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unverhältnismäßig.

„Wenn Stickoxid-Messwerte an verschiedenen bekannten Hotspots trotz des seit Wochen deutlich reduzierten Verkehrsaufkommens nicht dauerhaft zurückgehen, kann der Diesel dafür nicht länger zum Sündenbock gemacht werden“, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Es zeige sich, dass auch andere Faktoren, wie zum Beispiel die Wetterbedingungen sowie andere Emittenten, Einfluss auf die NOx-Konzentration nehmen würden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte bereits in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2018 darauf hingewiesen, dass Fahrverbote nur dann angeordnet werden dürften, wenn die Prüfung ergebe, „dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NOx-Grenzwerte darstellen und sich diese Maßnahmen als verhältnismäßig darstellen“.

„Die in verschiedenen Medienberichten veröffentlichten Messergebnisse machen deutlich, dass davon nicht mehr die Rede sein kann“, so Jürgen Karpinski. Nun zeige sich, dass „der Kreuzzug der Deutschen Umwelthilfe“ (DUH) gegen den Diesel der Umwelt nichts gebracht habe. Es seien aber Millionen von Dieselbesitzern und Tausende von Autohändlern geschädigt worden, deren Dieselfahrzeuge massiv an Wert verloren und die auf ihrem Schaden sitzenblieben. „Wir brauchen die schadstoffarmen Diesel mehr denn je, um die strengen CO2-Ziele zu erreichen“, betonte der ZDK-Präsident. Die Verjüngung des Fahrzeugbestands diene daher auch dem Umweltschutz.

 


Veröffentlicht am: 29.04.2020

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