
Das  Bundesamt für Justiz (BfJ) hat den Antrag der AMÖ auf Anerkennung der  „Schlichtungsstelle Umzug“ als Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 24  Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) anerkannt. Damit gibt es jetzt  offiziell eine fachspezifische Schlichtungsstelle für die Umzugs- und  Möbellogistik.
Verbraucherschutz bei Umzügen ist für den  Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. und seine  Mitgliedsunternehmen ein wichtiges Thema. Bereits vor mehr als 20 Jahren  hatte die AMÖ im Zusammenhang mit der Einführung des „AMÖ-Zertifikates“  auch eine Einigungsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung  eingerichtet. Mit der Verabschiedung des VSBG hat der Gesetzgeber vor  einigen Jahren strenge Kriterien an die außergerichtliche  Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden angelegt. 
Um auch  weiterhin qualitätsorientierten Umziehenden und den Verbandsmitgliedern  den Service einer außergerichtlichen Streitbeilegung anbieten zu können,  hat die AMÖ beschlossen, das Einigungsverfahren zum  Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG neu auszurichten und sich  offiziell als Schlichtungsstelle anerkennen zu lassen. Anfang Januar  2021 hat das Bundesamt für Justiz die neue „Schlichtungsstelle Umzug“  als Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 24 VSBG anerkannt.
Außergerichtliche  Streitbeilegung ist für die Möbelspedition dank der Erfahrung aus der  „AMÖ-Einigungsstelle“ ein bekanntes und bewährtes Verfahren. In den mehr  als 20 Jahren ihres Bestehens hat die AMÖ-Einigungsstelle eine  vierstellige Zahl von Problemen im Verhältnis der Umzugskunden mit dem  Möbelspediteur auf außergerichtlichem Weg unbürokratisch, aber immer  rechtlich fundiert, gelöst. Mit der formalen Anerkennung der  „Schlichtungsstelle Umzug“ erreicht das Verfahren jetzt eine neue  Qualität. „Wir freuen uns, dass es uns als verhältnismäßig  überschaubarer Branche gelungen ist, die Anerkennung für diese  fachspezifische Schlichtungsstelle zu erhalten“ kommentiert  Hauptgeschäftsführer Dierk Hochgesang den Schritt. „Auch die Kunden  erhalten noch einmal eine höhere Sicherheit. Die Unabhängigkeit der  Streitschlichtung und schnelle Verfahren sind überprüft und  sichergestellt.“
Für Verbraucher kostenlos
Aber Achtung:  Ausschließlich Kunden von AMÖ-Spediteuren oder diese selbst können die  Schlichtungsstelle anrufen. Dazu zählen Verbraucher, aber auch  gewerbliche Kunden. Fachlich deckt die Schlichtungsstelle die meisten  Gebiete ab, die im Tätigkeitsfeld der AMÖ-Spediteure liegen, also  Umzüge, Lagerung, Neumöbeltransporte, allgemeine Transporte, Selfstorage  und sonstige, auf den Umzug bezogene Leistungen. Für Kunden der  AMÖ-Spediteure entstehen für das Streitbeilegungsverfahren keine Kosten.  Bei Beschwerden bezüglich Unternehmen, die nicht AMÖ-Mitglied sind,  kann die Schlichtungsstelle nicht tätig werden. 
Informationen und Kontakt
Alle Einzelheiten für die Anrufung der Schlichtungsstelle sind auf der Website einzusehen. 
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