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Noch mehr Verbraucherschutz beim Umzug

„Schlichtungsstelle Umzug“ der AMÖ als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat den Antrag der AMÖ auf Anerkennung der „Schlichtungsstelle Umzug“ als Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) anerkannt. Damit gibt es jetzt offiziell eine fachspezifische Schlichtungsstelle für die Umzugs- und Möbellogistik.

Verbraucherschutz bei Umzügen ist für den Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. und seine Mitgliedsunternehmen ein wichtiges Thema. Bereits vor mehr als 20 Jahren hatte die AMÖ im Zusammenhang mit der Einführung des „AMÖ-Zertifikates“ auch eine Einigungsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung eingerichtet. Mit der Verabschiedung des VSBG hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren strenge Kriterien an die außergerichtliche Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden angelegt.

Um auch weiterhin qualitätsorientierten Umziehenden und den Verbandsmitgliedern den Service einer außergerichtlichen Streitbeilegung anbieten zu können, hat die AMÖ beschlossen, das Einigungsverfahren zum Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG neu auszurichten und sich offiziell als Schlichtungsstelle anerkennen zu lassen. Anfang Januar 2021 hat das Bundesamt für Justiz die neue „Schlichtungsstelle Umzug“ als Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 24 VSBG anerkannt.

Außergerichtliche Streitbeilegung ist für die Möbelspedition dank der Erfahrung aus der „AMÖ-Einigungsstelle“ ein bekanntes und bewährtes Verfahren. In den mehr als 20 Jahren ihres Bestehens hat die AMÖ-Einigungsstelle eine vierstellige Zahl von Problemen im Verhältnis der Umzugskunden mit dem Möbelspediteur auf außergerichtlichem Weg unbürokratisch, aber immer rechtlich fundiert, gelöst. Mit der formalen Anerkennung der „Schlichtungsstelle Umzug“ erreicht das Verfahren jetzt eine neue Qualität. „Wir freuen uns, dass es uns als verhältnismäßig überschaubarer Branche gelungen ist, die Anerkennung für diese fachspezifische Schlichtungsstelle zu erhalten“ kommentiert Hauptgeschäftsführer Dierk Hochgesang den Schritt. „Auch die Kunden erhalten noch einmal eine höhere Sicherheit. Die Unabhängigkeit der Streitschlichtung und schnelle Verfahren sind überprüft und sichergestellt.“

Für Verbraucher kostenlos

Aber Achtung: Ausschließlich Kunden von AMÖ-Spediteuren oder diese selbst können die Schlichtungsstelle anrufen. Dazu zählen Verbraucher, aber auch gewerbliche Kunden. Fachlich deckt die Schlichtungsstelle die meisten Gebiete ab, die im Tätigkeitsfeld der AMÖ-Spediteure liegen, also Umzüge, Lagerung, Neumöbeltransporte, allgemeine Transporte, Selfstorage und sonstige, auf den Umzug bezogene Leistungen. Für Kunden der AMÖ-Spediteure entstehen für das Streitbeilegungsverfahren keine Kosten. Bei Beschwerden bezüglich Unternehmen, die nicht AMÖ-Mitglied sind, kann die Schlichtungsstelle nicht tätig werden.

Informationen und Kontakt

Alle Einzelheiten für die Anrufung der Schlichtungsstelle sind auf der Website einzusehen.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 24.01.2021

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