Startseite  
   

05.12.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Handel mit ungenehmigten Fahrzeugteilen

Das KBA sperrt über drei Millionen Onlineangebote



Der Handel mit ungenehmigten Fahrzeugteilen ist kein Kavaliersdelikt, denn sie können eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bedeuten. Wer mit ihnen handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Im Januar 2017 hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Aufgabe der Marktüberwachung übernommen und damit auch die Kontrolle des Handels im Bereich der Fahrzeugtechnik. Seitdem wurden mehr als 1300 Bußgeldverfahren wegen des „Feilbietens ungenehmigter Fahrzeugteile“ gegen Anbieter eingeleitet.

Auf Veranlassung der Flensburger Behörde wurden in den vergangenen vier Jahren unter anderem im Onlinehandel über drei Millionen Angebote unzulässiger LED-Leuchtmittel, Fahrradleuchten, Gurtverlängerungen und Warnleuchten in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Online-Portale gesperrt. Es handelte sich um Teile, die der Typgenehmigungspflicht bzw. der Bauartgenehmigungspflicht unterliegen, aber eben nicht über eine entsprechende Genehmigung oder Kennzeichnung verfügten.

Foto: Auto-Medienportal.Net/KBA

 


Veröffentlicht am: 19.03.2021

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.