Startseite  
   

29.03.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Wer haftet für Schäden bei der Nachbarschaftshilfe?

Die Antwort weiß Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO

Unter Nachbarn ist es üblich, sich hin und wieder gegenseitig einen Gefallen zu tun. Dazu gehört beispielsweise während des Urlaubs Blumen zu gießen oder die Post zu holen.

Manchmal passiert dabei aber auch ein Missgeschick: Durch übermäßiges Gießen kann zum Beispiel der Teppich einen Wasserfleck bekommen oder beim Post ablegen fällt aus Versehen eine kostbare Vase um. Dann stellt sich schnell die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss. Bei Hilfe unter Nachbarn, Freunden oder Verwandten handelt es sich um sogenannte Gefälligkeitshandlungen. Schäden entstehen dabei meist aus Versehen. Helfer müssen dafür in der Regel nicht haften, da viele Gerichte von einem sogenannten „stillschweigenden Haftungsausschluss“ ausgehen.

Deshalb kommen manche Haftpflichtversicherungen auch nicht für Schäden durch Gefälligkeitshandlungen auf. Das kann schnell die gute Nachbarschaft gefährden. Um das zu vermeiden, sollten Helfer vorab klären, ob in ihrer Privat-Haftpflichtversicherung solche Schäden mitversichert sind – ERGO beispielsweise ersetzt diese Schäden bis 50.000 Euro.

Quelle: ERGO Group

 


Veröffentlicht am: 06.07.2021

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.