Andreas  Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, forderte gestern  funktionierenden Wettbewerb bei den Ladesäulen für eine flächendeckende  Versorgung, angemessene Preise und Auswahlmöglichkeiten für  Ladekundinnen und -kunden.
„Um das sicherzustellen, müssen wir  bereits in der jetzigen Phase des Aufbaus der Infrastruktur für einen  offenen und diskriminierungsfreien Marktzugang sorgen.“ Mit der Vergabe  geeigneter öffentlicher Flächen und finanzieller Fördermittel habe der  Staat selbst den Schlüssel in der Hand, um den Wettbewerb bei Ladesäulen  zu fördern.
Das Bundeskartellamt hat einen Sachstandsbericht zu  seiner noch laufenden Sektoruntersuchung zur Infrastruktur bei  Ladesäulen („Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung  öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“)  veröffentlicht. Das Amt kommt zu dem Ergebnis, dass das Instrument der  öffentlichen Ausschreibung von Flächen besonders auf kommunaler Ebene  bisher zu wenig genutzt wird. Teilweise werden diese Flächen vollständig  oder überwiegend an ein und denselben Betreiber vergeben, z.B. das  jeweilige kommunale Stadtwerk. Eine gesetzliche Vorgabe zur  diskriminierungsfreien Vergabe dieser Flächen, zum Beispiel im Rahmen  einer Ausschreibung, könnte nach Ansicht des Amtes dazu beitragen, die  Bedingungen für das Entstehen wettbewerblicher Marktstrukturen im  Bereich der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur zu verbessern.
Für  einen offenen Marktzugang und gleiche Bedingungen für alle Anbieter  müsse auch die Vergabe staatlicher Fördermittel grundsätzlich  diskriminierungsfrei erfolgen, fordert Präsident Mundt. Vor diesem  Hintergrund sei es zu begrüßen, dass der Bund bei der Vergabe von  Fördermitteln für das sogenannte „Deutschlandnetz“ von Schnellladesäulen  auf das Instrument der öffentlichen Ausschreibung zurückgreift.  Allerdings sollten auch die konkreten Ausschreibungsbedingungen den  wettbewerblichen Zielen ausreichend Rechnung tragen.
Der  Sachstandsbericht erläutert auch die existierenden kartellrechtlichen  Ansatzpunkte für die Gewährleistung wettbewerblicher Strukturen und die  Überprüfung potentiell wettbewerbsbehindernder Verhaltensweisen von  Anbietern. Das Kartellrecht stellt – laut Mundt – grundsätzlich einen  geeigneten Instrumentenkasten zur Verfügung, um den wettbewerblichen  Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu unterstützen und  abzusichern. Neben der Fusionskontrolle stehen hierfür i auch die  Instrumente der Missbrauchsaufsicht zur Verfügung. Diese wurden im Zuge  der 10. GWB-Novelle im Bereich des Schutzes abhängiger Unternehmen auch  nochmals erweitert.
Andreas Mundt: „Ein reguliertes  Durchleitungsmodell wie bei den Stromnetzen ist nach unserer  Einschätzung nicht der richtige Ansatz. Sofern ein offener und  diskriminierungsfreier Marktzugang sichergestellt ist, kann und sollte  eine aufwändige und gerade in der Markthochlaufphase fehleranfällige  Regulierung vielmehr vermieden werden.“
Die bisherigen  Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben keine Belege dafür ergeben,  dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend  überhöht sind. Sollte es in Einzelfällen zu missbräuchlich überhöhten  Preisen kommen, könnte dagegen mit dem bestehenden kartellrechtlichen  Instrumentarium eingeschritten werden. Mit zunehmendem Ausbau der  Infrastruktur und des Wettbewerbs auf diesem Markt werden auch die  Preise sinken.
Andreas Mundt bemängelt auch die Transparenz  hinsichtlich der Preise und die Nutzerfreundlichkeit an den Ladesäulen.  Neben einem intensiven Wettbewerb könnten hier gezielte  ordnungsrechtliche Vorgaben notwendige Verbesserungen bewirken. Die  Markt- und Wettbewerbsbedingungen im Bereich der öffentlichen  Ladeinfrastruktur sind derzeit aber noch grundlegend andere als bei  klassischen Tankstellen. „Daher bin ich auch skeptisch, ob die  Erweiterung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe auf  Ladestromtarife hier zielführend wäre. Das muss man unseres Erachtens  zunächst noch genauer untersuchen,“ sagte Mundt.
Foto: Auto-Medienportal.Net/LeasePlan
Fehlender Wettbewerb an den Ladesäulen
Kartellwächter sprechen eine Rüge aus
Veröffentlicht am: 16.10.2021
Ausdrucken: Artikel drucken
Lesenzeichen: Lesezeichen speichern
Feedback: Mit uns Kontakt aufnehmen
Twitter: Folge uns auf Twitter
Facebook: Teile diesen Beitrag auf Facebook
Hoch: Hoch zum Seitenanfang




