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Die bessere Alternative zum Eltern-Taxi

... ist das Kinderfahrrad



Die Appelle werden zum Ende der Ferien wieder von vielen Schulen zu hören sein: Ein klares Ja zum Fahrrad für den Schulweg, ein eindeutiges Nein zum Eltern-Taxi.

Das ist im Sinne der Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen und der Umwelt durchaus nachvollziehbar. Doch gilt das für jedes Alter eines Schulkindes? Was ist überhaupt erlaubt? Und wie werden Kindergartenkinder sicher transportiert?

Grundsätzlich gilt: Eltern müssen ein Gespür für die Fähigkeiten ihrer Kinder beim Umgang mit dem Fahrrad entwickeln, empfiehlt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung in Ihrer Zusammenfassung für Tipps, Empfehlungen und Regelungen Viele Kinder sind schon im Alter von drei bis fünf Jahren wahre Artisten im Umgang mit dem Fahrrad. Das heißt aber nicht, dass sie auf ihr Umfeld im Straßenverkehr schon richtig reagieren können.

Laut Erfahrungen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) können sich Kinder mit dem Rad in Begleitung von Erwachsenen ab etwa sechs Jahren sicher im Straßenverkehr fortbewegen. Voraussetzung ist, dass Eltern oder andere vertraute Personen ihnen in einem weitgehend verkehrsarmen Raum die richtigen Reaktionen für den Umgang mit Fußgängern, Radlern und Autos nahegebracht haben.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt vieles zum Thema Fahrrad und Kind. Bis zum ihrem achten Geburtstag müssen die Mädchen und Jungen auf dem Gehweg fahren. Auch eine Begleitperson darf in der Nähe von Kindern mit dem Rad auf dem Gehweg unterwegs sein. Der Gesetzgeber empfiehlt, dass diese Begleiter 16 Jahre oder älter sein sollen. Zwei Begleitpersonen auf dem Gehweg sind allerdings nicht gestattet. Ist das Kind zwischen acht und zehn Jahren alt, darf es wählen zwischen Gehweg oder eben Radwegen und Fahrbahn.

Ab zehn Jahren ist Kindern die Fahrt auf dem Gehweg nicht mehr gestattet. Kinder dürfen ab sechs Jahren am Straßenverkehr teilnehmen, aber nur, wenn ihr Kinderfahrrad verkehrssicher ist. Dazu gehören zwei Bremsen, Reflektoren, eine Lichtanlage und Klingel.

Alles Experten liegt am Herzen, dass sich Erwachsene in Sichtweite von Kindern besonders genau an alle Verkehrsregeln halten. Noch eine Regel: Kinder und ihre Begleiter müssen absteigen, wenn sie zwischen den Gehwegen eine Straße überqueren. Ist ein Zebrastreifen vorhanden, gelten für sie dieselben Regeln wie für Fußgänger.

Altersgrenzen spielen beim Thema Kinder und Fahrrad immer wieder eine Rolle. Wer die Kleinen auf dem Fahrrad mitnimmt, muss mindestens 16 sein. Die obere Altersgrenze für Kinder im Fahrradkindersitz liegt bei sieben Jahren. Ausnahme: Die Mitnahme von Kindern mit Handicap.

Ein Blick vor Kindergärten zur Abholstunde zeigt, dass sich für kleinere Kinder Fahrradanhänger immer mehr durchsetzen. Die Vorteile liegen auf der Hand. In vielen von ihnen lassen sich gleich zwei Kinder im Alter von bis zu sieben Jahren transportieren, und das angegurtet und möglichst ebenfalls mit Helm. Der Siegeszug der Pedelecs erleichtert das Ziehen der Anhänger enorm. Doch die schnellen E-Bikes – zu erkennen an dem Versicherungskennzeichen – dürfen keine Anhänger ziehen.

Die Hersteller der Kinderanhänger führen aus, dass die Konstruktion des Anhängers mit einem stabilen Käfig einen guten Schutz für die Kinder bietet. Noch ein Vorteil ist der Wetterschutz, den ein Kindersitz auf einem Fahrrad nicht bieten kann. Zahlreiche Vergleichstests führen Vor- und Nachteile der einzelnen Fabrikate detailliert auf. Das gilt auch für die weniger verbreiteten Lastenräder. In manchen von ihnen finden sogar bis zu vier Kinder Platz.

Welche Transportweise sinnvoll ist, hängt vom Einsatzgebiet ab. Für Kurzstrecken eignet sich der Fahrradkindersitz gut. Das Kind ist nahe beim Radfahrer, Gurtsysteme und Fußhalterungen lassen sich der Größe und dem Gewicht des Kindes anpassen. Ein temperamentvolles Kind hinten im Sitz kann das Bike allerdings ins Schlingern bringen. Anhänger und Lastenfahrrad sind sperriger beim Rangieren oder auf engen Wegen und benötigen Platz beim Abstellen. Dafür sitzen die Kinder bequem und sie bieten zusätzlich Platz für Snacks, Trinkflasche und Spielzeug. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/GTÜ

 


Veröffentlicht am: 20.07.2023

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