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Gesundheits-News vom 27. Oktober 2023

Thema heute: Reisen mit Betäubungsmitteln



Einige Menschen brauchen regelmäßig Arzneimittel, die den Status eines Betäubungsmittels haben. Wollen sie in andere Länder reisen, sollten sie sich rechtzeitig mit den Vorschriften befassen. Denn für diese Arzneimittel gelten besondere Regeln. So ist bei der Mitfuhr zum Beispiel eine ärztliche Verordnung wichtig, die wiederum von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein muss.


Was es darüber hinaus beim Reisen mit Betäubungsmitteln zu beachten gilt, erklärt man beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI).

Menschen, die an chronischen starken Schmerzen leiden, eine Operation hinter sich haben oder unter Angst- oder anderen psychiatrischen Störungen leiden, bekommen in vielen Fällen bestimmte Betäubungsmittel ärztlich verordnet. Doch diese Betäubungsmittel darf man nicht einfach auf Reisen in andere Länder mitnehmen.

Diese Arzneimittel haben ein hohes Sucht- und Missbrauchspotential, deswegen ist ihr Einsatz staatlich kontrolliert und im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) genau festgehalten. Auch Wirkstoffe zur Behandlung von Patientinnen und Patienten, die an einer Abhängigkeit leiden, fallen darunter.

Allgemein gilt: Es ist nur zulässig, Betäubungsmittel für den eigenen Bedarf mitzuführen. Niemand anderes darf sie mitnehmen. Darüber hinaus sind weitere Regeln zu beachten: Reisen in „Schengen-Länder“

Bei Reisen in „Schengen-Länder“ ist es erlaubt, ärztlich verordnete Betäubungsmittel für eine Dauer von 30 Tagen mitzunehmen. Dafür muss der behandelnde Arzt für jedes Betäubungsmittel eine extra Bescheinigung ausfüllen. Diese Bescheinigungen sind dann für 30 Tage gültig. Patientinnen und Patienten müssen diese zudem vor Reiseantritt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihrer beauftragten Stelle beglaubigen lassen.

Reisen in die weite Welt

Für Reisen in „Nicht-Schengen-Länder“ gelten die nationalen Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig vor der Reise in der Botschaft des jeweiligen Landes zu informieren. Einige Länder verlangen zusätzliche Importgenehmigungen, beschränken die Menge des Betäubungsmittels oder verbieten sogar die Mitnahme. Zudem ist es ratsam, sich vor der Reise vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen zu lassen, in der die Dosierung, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise festgehalten ist. Diese muss ebenfalls von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden. Dürfen Patientinnen und Patienten ein bestimmtes Betäubungsmittel nicht mitnehmen, sollten sie sich vorab informierten, ob das gleiche oder ein äquivalentes Arzneimittel im Reiseland erhältlich ist und vor Ort ärztlich verordnet werden kann.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 27.10.2023

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