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Ab Mitte April klimaschonender Diesel an den Tankstellen?

Der Bundesrat ist gefragt

Der Deutsche Bundestag hat einer Änderung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Fahrzeuge zugestimmt. Damit wird der Weg frei für eine Entscheidung des Bundesrats über die Zulassung von klimaschonenden Dieselreinkraftstoffen.

Die Ampelkoalition hatte im März 2023 vereinbart, eine Anpassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen mit einer Änderung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Fahrzeuge zu verknüpfen. Die Anpassung ist die Voraussetzung dafür, dass klimaschonende synthetische Reinkraftstoffe wie biogener HVO-Diesel oder grünstrombasierter E-Diesel an öffentlichen Tankstellen in Deutschland vertrieben werden können. Diese Kraftstoffe werden künftig an den Tankstellen mit dem Hinweis „XtL“ kenntlich gemacht (XtL = Biomasse oder Grünstrom als Grundlage zur Herstellung flüssiger Kraftstoffe).

Die Bundesregierung selbst hatte der notwendigen Änderung bereits im November 2023 zugestimmt. Derzeit steht die abschließende Befassung im Bundesrat aus, wäre aber Anfang März möglich. Wenn die Bundesländer die Zustimmung erteilen, könnte die Verordnung noch vor dem 13. April 2024 in Kraft treten und HVO100 an Tankstellen in den freien Verkauf gehen. Damit stehe laut UNITI Bundesverband EnergieMittelstand „ein konkretes Datum im Raum, ab dem HVO in Deutschland als Reinkraftstoff an Tankstellen und andere Abnehmer verkauft werden darf“, so Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn. „Eine jahrelange Hängepartie würde damit ihr Ende finden.“ In vielen anderen Staaten Europas könnten Autofahrer bereits den klimaschonenden Diesel in reiner Form tanken „und damit die CO2-Emissionen ihres Fahrzeugs im Betrieb um bis zu 90 Prozent reduzieren".

In Deutschland hätten die von UNITI vertretenen Tankstellen ihre Planungen bereits auf den Verkaufsstart im April ausgerichtet und stünden in den Startlöchern für den Verkauf des klimaschonenden Diesels. „Wir warten lediglich auf den finalen Startschuss durch den Gesetzgeber“, sagt Elmar Kühn. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/Uniti

 


Veröffentlicht am: 27.02.2024

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