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Karneval: Das müssen kostümierte Autofahrer wissen

KÜS: Auch in fünfte Jahreszeit gelten Verkehrsregeln



Ein aufblasbarer Dino hinter dem Lenkrad, der Hals ragt ins Freie, der Schwanz klemmt sich durchs Heckfenster. Ein Hingucker, zweifellos. Doch der Eindruck täuscht.

Das heitere Kostümbild kaschiert eine ernste Gefahr. So sehr das bunte Treiben in der närrischen Zeit auch lockt, im Auto hat Verkleidung nur bedingt Platz. Fasching, Fastnacht oder Karneval – die Bezeichnung mag variieren, die Straßenverkehrsregeln tun es nicht. Die Narrenfreiheit endet dort, wo der Verkehr beginnt. 

Ob Kostüm am Steuer erlaubt ist? Im Grundsatz ja, solange es die Wahrnehmung nicht beeinträchtigt. Doch nicht alles, was auf dem Umzugswagen für fröhliches Jubeln sorgt, taugt für die Fahrt dorthin. Die Faustregel ist simpel: Gesicht frei, Ohren frei, Hände frei, Füße frei. Das Kostüm darf nicht die Sicht, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit einschränken. Wird einer dieser Punkte verletzt, verliert die Verkleidung ihren Charme und gewinnt an gefährlichem Potenzial. Schließlich ist der Straßenverkehr kein Maskenball. Die Person am Steuer sollte gut erkennbar sein, ihre Mimik sichtbar und die Sinne voll aufmerksam. 

„Eine Clownsnase ist harmlos. Kritisch wird es erst, wenn ein Kostüm die Bewegungen erschwert oder die Sicht nimmt“, erklärt KÜS-Prüfingenieur Johannes Kautenburger. Üppige Dino-Anzüge oder gepolsterte Superhelden-Outfits mögen nach Spaß aussehen, lassen sich am Steuer jedoch kaum bändigen. Schulterblick, Handbremsgriff oder ein spontanes Ausweichmanöver verwandeln sich unter solchen Bedingungen schnell in artistische Kunststücke – mit ungewissem Ausgang.

Wer Regeln arg verletzt - zahlt 

Ein fahrendes Krümelmonster sorgt auf dem Umzug für Lacher, im Straßenverkehr hingegen für ein unangenehmes Gespräch mit der Polizei. „Zwischen ausgelassenem Treiben und klarer Sicherheitslinie gibt es einen deutlichen Rahmen, den Verkehrsrecht und Versicherungen ziemlich eindeutig vorgeben“, betont Kautenburger. Der Rechtsrahmen lässt sich schnell auf den Punkt bringen: Erlaubt ist, was sicher bleibt. Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, zahlt zehn Euro Bußgeld. Ein verdecktes Gesicht – etwa durch eine Maske, einen Schleier oder eine zu üppige Schminke – schlägt mit 60 Euro zu Buche. Eine ernsthafte Gefährdung der Verkehrssicherheit kostet 80 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg ein. 

Doch nicht nur verhüllender Kopfschmuck sorgt für Probleme. Oft sind es die kleinen Details, die zum Problem werden: übergroße Clown-Treter, hochhackige Stiefel oder wattierte Handschuhe, die jedes Gefühl für Gas und Bremse rauben. Zwar gibt es kein Gesetz, das einen bestimmten Schuh vorschreibt, aber es verlangt eine sichere Fahrzeugführung. Denn wer mit ungeeignetem Schuhwerk fährt, nimmt eine Einschränkung seiner Fahrfähigkeit billigend in Kauf. Wer dadurch den Halt verliert, das Pedal verfehlt oder abrutscht, handelt leichtsinnig – und genau das kann im Ernstfall teuer werden. 

Kommt es durch Verkleidung oder Schuhwahl nachweislich zu einem Unfall, kann die Vollkasko ihre Leistungen kürzen oder verweigern. Die Haftpflicht wiederum prüft eine Quotelung – also eine anteilige Mithaftung. Juristisch geht es dann rasch um grobe Fahrlässigkeit. In solchen Momenten entsteht der Schaden nicht durch Pech, sondern durch fehlende Vorsicht. Kurz gesagt: Wer sicher unterwegs ist, hält Gefahren auf Abstand – und unnötige Kosten ebenfalls.

Vor dem Umzug besser nicht umziehen

Karneval hin oder her – so charmant der Gedanke eines fahrenden Dinos auch ist: Die Straße ist keine Bühne. Selbst harmlose Schminke oder glitzernde Accessoires können am Ende überraschende Folgen haben. Verdeckt Make-up das Gesicht so sehr, dass Blitzerfotos unbrauchbar werden, kann die Behörde ein Fahrtenbuch anordnen. Eine bürokratische Pflicht, die Zeit, Nerven und Geld kostet. Ebenso riskant: das Stylen während der Fahrt. Ein kurzer Blick in den Spiegel, ein unachtsamer Pinselstrich – und schon wird aus einem närrischen Moment ein gefährliches Ablenkungsmanöver. Der clevere Weg liegt im richtigen Timing: Zuerst fahren, dann feiern. Am einfachsten wandert das Kostüm deshalb in den Kofferraum und erst am Ziel schlüpft man in die Verkleidung. 

„Wer vollständig verkleidet zur Feier unterwegs ist, nimmt besser die Bahn oder ein Taxi. Ein kleiner Aufwand, der größeren Ärger erspart“, rät KÜS-Prüfingenieur Johannes Kautenburger. So bleibt die fünfte Jahreszeit, was sie sein soll: ein fröhliches Fest – und keine Akte im Polizeibericht.

Text: KÜS / Erwin Halentz
Bild: KÜS

 


Veröffentlicht am: 14.01.2026

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