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Herstellerbindung bei der Inspektion? Nur ein Mythos

Mit einem regelmäßigen Check Pannen vorbeugen und den Fahrzeug-Wert erhalten



(djd). Der Gedanke an eine bevorstehende Inspektion löst bei manchem Autobesitzer nicht gerade positive Gefühle aus. Viele verstehen den Termin als lästige Pflicht, anderen denken an die finanzielle Belastung.

Doch die Investition in eine regelmäßige Fahrzeugwartung lohnt sich: Sie schützt vor Sicherheitsrisiken, erhöht die Langlebigkeit des Autos und kann größere und teurere Reparaturen verhindern, indem Mängel frühzeitig erkannt werden.

Mythen und Fakten

Der Mythos, dass die Herstellergarantie für Neuwagen nur dann gilt, wenn die Inspektion in der eigenen Markenwerkstatt erfolgt, hält sich hartnäckig – allerdings zu Unrecht. „Laut der EU-Verordnung 461 aus dem Jahr 2010 können Fahrzeughalter die entsprechenden Arbeiten auch in einer freien Fachwerkstatt durchführen lassen, ganz ohne Beeinträchtigung der Neuwagen-Garantie“, erklärt Benjamin Opitz, Produktmanager Autoservice bei Vergölst. „Allerdings muss der ausführende Kfz-Meisterbetrieb dabei die gültigen Herstellervorgaben einhalten. Zur Absicherung des Kunden sollte die Erfüllung dieser Vorgaben unbedingt auf der betreffenden Rechnung und im Serviceheft vermerkt werden.“ Abgesehen von der Wahrung der Garantieansprüche erhöht diese Vorgangsweise auch den Wiederverkaufswert des Fahrzeuges. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen tatsächlich eine Markenwerkstatt des Herstellers aufgesucht werden muss. Zum Beispiel, wenn innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Schaden auftritt beziehungsweise eine Rückrufaktion erfolgt. Auch Service-Flatrate-Vereinbarungen, Leasing- oder Wartungsverträge beinhalten in der Regel eine Werkstattbindung.

Das richtige Timing

In welchen Abständen und in welchem Umfang die Wartung eines Fahrzeuges vorgesehen ist, richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers. Auch wenn die PKW-Inspektion grundsätzlich eine freiwillige Leistung ist, kann sie in gewissen Fällen zur Pflicht werden. Nämlich dann, wenn bei einem Leasing-Fahrzeug die Inspektion vertraglich vorgeschrieben ist oder der Hersteller eventuelle Garantieansprüche an die technische Überprüfung des Autos koppelt. Der übliche Arbeitsumfang umfasst neben der Funktionsüberprüfung wichtiger Baugruppen auch den Austausch von verbrauchten Betriebsflüssigkeiten und Verschleißteilen. Zusätzlich wird das Fahrzeug auf Schäden untersucht, die durch äußere Einwirkungen oder ungünstige Betriebsbedingungen – zum Beispiel an Reifen oder Bremsschläuchen – entstanden sind. Die regelmäßige Inspektion stellt somit einen einwandfreien Betriebszustand sicher, beugt Pannen vor und hilft letztlich, den Wert des Fahrzeuges zu erhalten.

Foto: djd/vergoelst.de/Hauke Müller

 


Veröffentlicht am: 18.05.2025

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