Startseite  
   

19.03.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 21

„Unabsichtliches“ Bewegen eines Balls am Grün – Strafe ja – nein?



Die Frage: Der Spieler lässt eine Münze oder einen Schläger fallen, die den zur Ruhe gekommenen Ball am Grün treffen und bewegen. Manche Spieler sind sich dabei noch nicht sicher ob hier eine Strafe anfällt.

Die Antwort: Keine Strafe für versehentliches Bewegen des Balls. Es ist straflos, wenn ein Spieler, Gegner oder ein anderer Spieler im Zählspiel versehentlich den Ball oder Ballmarker des Spielers auf dem Grün bewegt.

Der Spieler muss
- den Ball oder Ballmarker an seine ursprüngliche Stelle zurücklegen (die, wenn nicht bekannt, geschätzt werden muss), siehe Regel 14.2 oder

- einen Ballmarker hinlegen, um die ursprüngliche Stelle zu markieren.

Ausnahme: Der Ball muss gespielt werden, wie er liegt, wenn der Ball sich während des Rückschwungs oder des Schlags zu bewegen beginnt und der Schlag dann gemacht wird (siehe Regel 9.1b).

Wenn der Spieler oder Gegner den Ball oder den Ballmarker des Spielers auf dem Grün absichtlich aufnimmt, siehe Regel 9.4 oder Regel 9.5, um herauszufinden, ob eine Strafe anfällt.

Dazu gibt es auch eine Interpretation:
Regel 13.1d(I)/1-Keine Strafe, wenn auf dem Grün Ball oder Ballmarker versehentlich bewegt wird

Beispiele, die nach Regel 13.1d(1) als versehentliche Handlungen angesehen werden, sind unter anderem:
- Der Spieler unternimmt vor einem Schlag normale Handlungen nahe seines Balls, wie zum Beispiel Übungsschwünge nahe am Ball oder den Ball ansprechen und dabei den Putter nahe am Ball auf dem Boden aufsetzen.

- Der Spieler lässt eine Münze oder einen Schläger fallen, die den Ball treffen und bewegen.

- Der Partner oder Gegner eines Spielers oder einer ihrer Caddies bewegt unabsichtlich den Ball oder Ballmarker, zum Beispiel, weil er mit dem Fuß gegen den Ball stößt, etwas auf den Ball fallen lässt oder den Ballmarker niederdrückt.

- Der Spieler tritt unbeabsichtigt auf den Ballmarker und der bleibt an seiner Schuhsohle haften.

In diesen Beispielen versehentlicher Bewegung müssen Ball oder Ballmarker zurückgelegt werden und es fällt für niemanden Strafe an. Ist die exakte Stelle, von der Ball oder Ballmarker bewegt wurden, nicht bekannt, muss sie geschätzt werden (Regel 14.2c).

Weitere Beiträge zum Thema Golfregeln:
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 20
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 19
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 18
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 17
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 16
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 15

Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 14
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 13
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 12

Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 11
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 10
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 9

Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 8
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 7
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 6
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 5

Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 4
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 3
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 2
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 1

Quelle: Golf in Austria

 

 

 

 


Veröffentlicht am: 21.07.2019

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.