Rund vier Millionen Haushalte ziehen jährlich innerhalb Deutschlands um, doch nur die wenigsten nutzen den Wohnungswechsel auch für einen Wechsel des Stromanbieters. Dadurch verschwenden sie rund 550 Millionen Euro pro Jahr durch zu teure Tarife. Das zeigen Berechnungen des Vergleichsportals Verivox.
Künftig könnte es für Verbraucher sogar noch teurer werden, denn ab dem 6. Juni dürfen Anbieterwechsel nicht mehr rückwirkend nach einem Umzug gemeldet werden. Mieter müssen dann unter Umständen sogar die Stromrechnung des Nachmieters zahlen.
Umzugskosten senken durch aktive Tarifwahl
Wer sich nicht um einen günstigen Stromtarif kümmert, fällt beim Einzug in eine neue Wohnung in die teure Grundversorgung des örtlichen Stromanbieters.
Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden zahlt im Grundversorgungstarif derzeit durchschnittlich 1.281 Euro pro Jahr. Das sind 548 Euro mehr als im günstigsten Neukundentarif mit Preisgarantie.
„Ein Umzug ist die beste Gelegenheit, sich einen günstigeren Stromanbieter zu suchen“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox. “Denn dann muss man sich ohnehin mit dem Thema Stromanschluss beschäftigen und hat keinerlei Mehraufwand.“
Den teuren Grundversorgungstarif bei Neueinzug vermeiden
Laut dem jüngsten Monitoringbericht der Bundesnetzagentur gab es bei Umzügen im Jahr 2023 rund 1,5 Millionen Stromlieferantenwechsel. Insgesamt ziehen jedoch rund vier Millionen Haushalte jährlich innerhalb Deutschlands um. Fast zwei Drittel dieser Haushalte kümmern sich also nicht um einen neuen Stromanbieter.
Aktuell beziehen noch immer knapp ein Viertel (25 Prozent) aller Haushalte in Deutschland den teuren Grundversorgungstarif. Geht man davon aus, dass ebenfalls ein Viertel der umziehenden Haushalte in der örtlichen Grundversorgung landet, sind das rund eine Million Stromkunden. Hochgerechnet summieren sich die unnötigen Mehrkosten auf rund 550 Millionen Euro jährlich.
Stromwechsel lässt sich ab dem 6. Juni nicht mehr zurückdatieren
Wer umzieht, muss seinem Stromanbieter selbst kündigen. In den meisten Fällen gewähren Stromversorger ihren Kundinnen und Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht. Davon müssen diese fristgerecht Gebrauch machen, denn andernfalls bleiben sie für den Stromverbrauch in der alten Wohnung verantwortlich – auch wenn schon jemand anderes dort eingezogen ist.
„Ab Juni 2025 müssen Stromversorger und Netzbetreiber den Stromanbieterwechsel nach Vertragsende werktags innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Weder Aus- noch Einzug können dann rückwirkend gemeldet werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird es also künftig noch wichtiger, sich bei einem Umzug auch mit dem Thema Strom zu beschäftigen“, so Thorsten Storck.
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