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Tierische Untermieter: Was ist erlaubt?

Diese Regeln sollten Mieter mit Hund, Katze, Hamster und Co. kennen



(djd). In Deutschlands Wohnzimmern und Gärten wuselt, schnurrt und bellt es ordentlich: Rund 34 Millionen Haustiere leben laut aktueller Statistik in deutschen Haushalten, vom Goldhamster bis zur Deutschen Dogge. 

Besonders beliebt sind Katzen, von denen es fast 16 Millionen gibt. Aber auch Hunde stehen als treue Begleiter mit mehr als zehn Millionen Tieren hoch im Kurs. Doch was ist eigentlich erlaubt, wenn man zur Miete wohnt? Dürfen Hund und Katze einfach mit einziehen – oder braucht es dafür grünes Licht vom Vermieter?

Kleintiere dürfen immer einziehen


Die gute Nachricht für alle Tierliebhaber: Kleine Haustiere wie Hamster, Zierfische oder Wellensittiche dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen. "Das gilt auch, wenn der Mietvertrag ein generelles Verbot von Tierhaltung enthält", erläutert Carina Pitzen, Abteilungsleiterin Zentrale Bewirtschaftung bei Vonovia: "Ein solches Verbot ist unwirksam. Ein Privatzoo ist allerdings nicht erlaubt." Bei Vonovia beispielsweise sind Haustiere grundsätzlich sehr gern gesehen. Auch bei diesem Vermieter gelten einige Regeln, zum Beispiel, dass die Nachbarn nicht gestört werden und die Tiere keine Schäden an der Wohnung verursachen.

Hund und Katze: Nur mit Zustimmung


Anders sieht es bei Katzen und Hunden aus: Hier benötigen Mieter die Zustimmung ihres Vermieters. Aber nur aus wichtigem Grund darf der Vermieter die Haltung verbieten. Das kann zum Beispiel bei den sogenannten „Listenhunden“ der Fall sein, dazu zählen unter anderem Kampfhunde. Für diese kann der Vermieter ein Verbot aussprechen. Gleiches gilt auch für exotische Tiere wie Spinnen oder Schlangen.
Noch ein Tipp: Sollten sich beim Auszug aus einer Mietwohnung Spuren der vierbeinigen Mitbewohner an Wänden, Böden oder Türen befinden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, müssen Mieter dafür geradestehen.

Kommunikation ist alles

Wer sich ein Haustier zulegen möchte, sollte am besten frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung suchen – das gilt besonders bei einem Hund oder einer Katze. Eine schriftliche Genehmigung schafft Klarheit und beugt späterem Ärger vor. Im Mehrfamilienhaus ist Rücksicht gefragt: Rückfragen bei den Nachbarn, Einhaltung der Ruhezeiten und regelmäßige Reinigung gemeinschaftlicher Flächen wie dem Treppenhaus tragen zu einem guten Miteinander bei.

Foto: djd/Vonovia/Simon Bierwald

 


Veröffentlicht am: 31.08.2025

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