Wenn jetzt in den ersten Bundesländern die Schülerinnen und Schüler Ferien bekommen, beginnt in Deutschland die Hauptreisezeit. Viele Urlauber machen sich dann auch mit dem Auto auf, um im Ausland „die schönste Zeit des Jahres“ zu verbringen.
Dabei ist eine Binsenweisheit zu beachten: andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch für die EU. Zwar sind in deren Mitgliedstaaten viele Regeln unterdessen angeglichen, doch es gibt immer noch landestypische Eigenheiten. Und wer die nicht berücksichtigt, kann als Urlauber im Ausland empfindlich zur Kasse gebeten werden.
Denn in den anderen EU-Staaten sind die Straßenverkehrsordnungen teilweise anders als zu Hause und bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen, warnt etwa der Automobilclub von Deutschland (AvD). So gelten zum Beispiel je nach Urlaubsland unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten. Diese variieren auf Autobahnen zwischen 100 km/h in den Niederlanden und auf Zypern sowie 140 km/h in Polen, erläutert der Automobilclub in einem Überblick. Auch außerorts gibt es demnach große Unterschiede: In Schweden liegt die entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung bei 70 km/h und in Österreich bei 100 km/h. Innerorts gelten dagegen EU-weit 50 km/h.
Wer seine Urlaubskasse nicht vorschnell plündern will, sollte die unterschiedlichen Vorgaben in den Urlaubsländern vor Antritt der Reise tunlichst genau studieren und unterwegs auch einhalten. Denn eine Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit kann schnell sehr teuer werden. So werden laut AvD schon bei 20 km/h zu viel in Spanien, Italien und Holland rund 200 Euro fällig. Europaweiter Spitzenreiter ist hier Norwegen mit knapp 600 Euro.
Im Urlaub darf es auch schon mal ein Glas Wein oder Bier mehr sein als zu Hause üblich. Doch gerade in Bezug auf Alkohol am Steuer ist im Ausland ebenfalls Vorsicht geboten: In den meisten Urlaubsländern gilt die 0,5-Promille-Grenze, für Fahranfänger meist sogar absolute Nulltoleranz. Wer sich daran nicht hält, gefährdet nicht nur sich, seine Passagiere und andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert auch empfindliche Bußgelder: In Spanien, Italien und der Schweiz kostet schon geringfügiges Überschreiten des Promille-Höchstwertes 500 Euro und mehr, in Dänemark kassieren die Behörden sogar bis zu einem monatlichen Nettoverdienst.
Flattert einem Autofahrer nach einer Reise ein ausländisches „Knöllchen“ in den heimischen Briefkasten, sollte dieses keinesfalls einfach ignoriert und weggeworfen werden. Denn Bußgelder können ab einem Betrag von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Möglich macht dies das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Danach werden hierzulande seit Mai 2024 auch Bußgelder aus der nicht zur EU gehörenden Schweiz eingetrieben. Da rechtskräftige Bußgeldbescheide aus anderen Ländern oft wesentlich höher sein können als in Deutschland, werde der Schwellenwert für die Vollstreckung selbst bei harmlosen Parkverstößen schnell überschritten, warnt die ARAG. Zudem werden demnach die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet. Das bedeutet: Lautet ein Bußgeldbescheid etwa auf 40 Euro, kann er dennoch in Deutschland vollstreckt werden, wenn Verfahrenskosten von 30 Euro dazukommen.
Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Deshalb könnten Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen ignoriert werden, erklärt die ARAG. Allerdings werden aus einigen Staaten Verkehrssünder zunächst selbst direkt angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland berichtet. Dabei bedienen sich die Behörden privater Inkassounternehmen wie etwa der Nivi SpA in Italien oder der Euro Parking Collection plc (EPC) in Großbritannien. Von der Nivi beispielsweise kann auch eine unterlassene Mautzahlung nachträglich eingefordert werden.
Zahlt der Verkehrssünder nicht „freiwillig“, hat die ausländische Behörde, unabhängig vom Inkassobüro, immer noch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz (BfJ) einen Vollstreckungsantrag zu stellen, so das Europäische Verbraucherzentrum. In diesem Fall können weitere Kosten hinzukommen. Die Verbraucherberater empfehlen daher, bei einem ausländischen Bußgeldbescheid dessen Inhalt sorgfältig zu prüfen, etwa ob man zum fraglichen Zeitpunkt in der betreffenden Kommune war, sowie zusätzliche Mahngebühren zu checken. Diese dürfen nämlich nur erhoben werden, wenn man mit der Zahlung in Verzug ist. Dies setze in der Regel voraus, dass man bereits einmal zur Zahlung aufgefordert wurde und dieser Aufforderung nicht nachkam, erläutert das Verbraucherzentrum.
Zur Vorbereitung auf eine Autoreise ins Ausland gehört zudem außer der Routenplanung, die erforderlichen Dokumente zu besorgen und mitzunehmen: wie etwa den europäischen Unfallbericht. Dieser dient dazu, gegebenenfalls einen Unfall umfassend zu dokumentieren und so nachfolgend die Schadensabwicklung mit der Versicherung zu erleichtern. Deshalb sollte ein solches Formular, das man im Internet etwa bei Automobilclubs oder Versicherungen herunterladen kann, bei Auslandsreisen in jedes Handschuhfach gehören. Eine sogenannte „Grüne Versicherungskarte“ als Nachweis für eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung ist in den EU-Ländern nicht mehr Pflicht, kann aber die Regulierung von Unfallschäden vereinfachen. Für eine Reise nach Italien empfiehlt der Automobil-Club Verkehr (ACV) sogar die Mitnahme einer solchen Karte. Und in Serbien sowie in der Türkei ist die „Grüne Karte“ vorgeschrieben.
Sozusagen als „Grundausstattung“ sind immer Personalausweis oder Reisepass, Führerschein sowie die Fahrzeugdokumente mitzuführen. Ein „Internationaler Führerschein“ ist in Ländern der EU nicht erforderlich.
Reisende, die mit einem Wohnmobil im Ausland unterwegs sind, sollten ferner an das Messerverbot und die Feuerlöscher-Pflicht denken, mahnt das Auto-Medienportal. In Deutschland ist es nicht vorgeschrieben, einen Feuerlöscher im Camper mitzuführen. Pflicht hingegen ist ein Feuerlöscher im Wohnmobil, auch für internationale Gäste auf der Durchreise, in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und der Schweiz (für Fahrzeuge ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
Einige Länder fordern nur für Campingfahrzeuge, die im Land zugelassen sind, einen Feuerlöscher. Trotzdem sollten internationale Reisende auch dort ein solches sogenanntes Kleinlöschgerät immer an Bord haben, rät der ADAC. Das gilt demnach für Albanien, Belgien (für dort zugelassene Wohnmobile besteht eine Pflicht – für internationale nicht; ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht Vorschrift), Dänemark, Finnland, Frankreich, Norwegen (Pflicht für im Land zugelassene Wohnmobile, für internationale nicht) und Schweden. Für Deutschland empfehlen Experten ebenfalls, aus Sicherheitsgründen einen Feuerlöscher im Camper mitzuführen.
Ein Thema, das auch hierzulande Ärger bedeuten kann, ist das Mitführen von Messern im Auto. Wer bestimmte Messer ungesichert im Auto transportiert, verstößt in Deutschland gegen das Waffengesetz, worauf unter anderem Juristen des ADAC hinweisen. Ungesichert bedeutet demnach „griffbereit“, und das trifft schon für das Aufbewahren im Handschuhfach zu. Autofahrern, die ein Messer im Auto transportieren, drohe ggf. ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, warnt das Mobilitätsmagazin Bußgeldkatalog. Dies gilt demnach grundsätzlich für alle Messer mit einer feststehenden Klinge, die länger als 12 cm ist. Auch alle Einhandmesser sind von dieser Regelung betroffen. Erlaubt ist das Mitführen eines Messers nur im Zusammenhang mit der Berufsausübung, aufgrund einer Brauchtumspflege, wenn es beim Sport erforderlich ist oder wegen eines „allgemein anerkannten Zwecks“. Abgesehen von diesen Ausnahmen ist beim Transport solcher Messer im Auto stets darauf zu achten, dass sie in einem verschließbaren Behälter außer Reichweite transportiert werden.
Auch in anderen Ländern ist das Mitführen von Messern im Auto nur aus triftigen Gründen erlaubt. Eindeutige Aussagen hierzu gebe es nicht, bedauern nicht nur die ADAC-Juristen. Daher sollten Urlaubsreisende sich sehr genau überlegen, ob „das große Brotmesser“ wirklich notwendig und wo es zu verstauen ist.
Bild: GOSLAR INSTITUT
Gut vorbereitet in den Auslandsurlaub
Vorsicht vor hohen Bußgeldern
Veröffentlicht am: 10.07.2025
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